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EU-Rente und Schule ?

von Pflaumi7620.05.2008 | 14:24
2490 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wüsste gern, wenn ich EU-Rente bekomme, ob ich dann nebenbei zur Schule gehen dürfte um eine schulische Berufsausbildung zu machen ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

ein Schulbesuch ist keinem Rentner durch eine Gesetzesbestimmung verboten.

Der Schulbesuch muss der RV auch nicht mitgeteilt werden.

Rein theoretisch könnte bei einer Rentenkontrolle überprüft werden, ob jemand der in Vollzeit eine Schule besuchen kann, nicht auch leichte Bürotätigkeiten machen kann, also möglicherweise nicht mehr erwerbsgemindert/erwerbsunfähig ist - das läßt sich jedoch im onlineforum nicht beurteilen.

Spätestens wenn Sie anschließend eine Tätigkeit aufnehmen sollten, wäre m.E. die Erwerbsfähigkeit zu prüfen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

an Jerome: grundsätzlich ja

Moderation · 3Ihre Vorsorge

und was genau wollen Sie denn wissen?

Eine Fragestellung kann ich nicht erkennen und im raten bin ich ziemlich schlecht.

5 Antworten

pflaumi76am 20.05.2008 | 14:41
Vielen Dank für die Antwort. Ich wüsste gern näheres zu folgender sache: Es handelt sich um eine schulische Ausbildung mit 2x die Woche je 5,5 Stunden Praktikum, in den ferien frei
Jeromeam 20.05.2008 | 14:40
und frage an den Experten, wie ist es wenn ein Studium aufgenommen wird bei voller EM-Rente ? Trifft darauf dasselbe zu wie bei einem Schulbesuch ?
Rosannaam 20.05.2008 | 16:45
Hallo Pflaumi76, Ihre Frage wurde doch eigentlich im 1. Beitrag des Experten bereits beantwortet. Bedenken sollten Sie (bzw. der RV-Träger) aber schon bekommen, wenn Sie neben der vollen EU-/EM-Rente quasi eine Berufsausbildung mit Schule und Praktikum absolvieren. Vorausgesetzt, diese wird erfolgreich abgeschlossen, können Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja voraussichtlich wieder mehr als 6 Std. tgl. arbeiten! Dies bedeutet doch dann gleichzeitig, dass Ihnen die EM-Rente keinesfalls mehr zustehen KANN. Wenn jemand eine volle EM-Rente bezieht, kann er IN DER REGEL höchstens noch 3 Std. arbeiten (mit Ausnahmen). Ob Sie den Beginn der Schulausbildung dem RV-Träger melden, ist allein Ihre Entscheidung. MfG Rosanna.
Realistam 20.05.2008 | 16:53
Dem kann ich nur voll zustimmen! Wer die Strapazen einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums auf sich nehmen kann, der ist auch dazu in der Lage, leichte berufliche Tätigkeiten zu verrichten. Vollständig erwerbsgemindert ist so jemand auf gar keinen Fall!
Frank Morrisam 20.05.2008 | 19:08
Absolut dacor !
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