ein Schulbesuch ist keinem Rentner durch eine Gesetzesbestimmung verboten.
Der Schulbesuch muss der RV auch nicht mitgeteilt werden.
Rein theoretisch könnte bei einer Rentenkontrolle überprüft werden, ob jemand der in Vollzeit eine Schule besuchen kann, nicht auch leichte Bürotätigkeiten machen kann, also möglicherweise nicht mehr erwerbsgemindert/erwerbsunfähig ist - das läßt sich jedoch im onlineforum nicht beurteilen.
Spätestens wenn Sie anschließend eine Tätigkeit aufnehmen sollten, wäre m.E. die Erwerbsfähigkeit zu prüfen.