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Experten-Antwort

EU-Rente und schwerbehindert

von uwe s.06.11.2011 | 11:16
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Ich erhalte eine befristete EU-Rente bis Ende 2012. Werde nächstes Jahr 60 Jahre. Außerdem 50% schwerbehindert. Ab 60 J.kann ich ja mit den gleichen Abschlägen, die ich jetzt habe, Altersrente wegen Schw.beh. beantragen. D.h., es ändert sich nichts, ob ich diese Rente beantrage oder die EU-Rente ( was sehr wahrscheinlich ist) weiter bewilligt bekomme. Ic h würde die Altersrente mit den Abschlägen ja bis zum bitteren Ende erhalten. Frage: Ich kann ja 400 € dazuverdienen. Kann ich mit einer Altersrente wegen SB nach Erreichen der " normalen" Altersrentengrenze ( 65 +) unbegrenzt dazuverdienen-oder muß ich damit leben, dass ich mit einer vorgezogenen Altersrente IMMER nur 400€ dazuverdienen darf? Meine jetzige ( und wahrscheinlich auch zukünftige) Rente liegt knapp über dem Alg 2 -Satz. Das ist also u.U. für die Zukunft ( und eine Entscheidung) nicht unwichtig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo uwe s.,

ab Vollendung der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

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3 Antworten

Schadeam 06.11.2011 | 11:48
Ab 65+6 können Sie bei Jahrgang 52 unbegrenzt zuverdienen (wenn das aus gesundheitlichen Gründen überhaupt möglich ist - immerhin sind Sie ja voll erwerbsgemindert:))
DarkKnight RVam 08.11.2011 | 07:24
Hallo Uwe, nach Ihren Angaben dürften Sie 1952 geboren sein. Da können Sie nicht mit 60 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da die Altersgrenze ab Ihrem Jahrgang stufenweise angehoben wird. Abhängig vom Geburtsmonat können Sie die Altersrente zwischen 60+1 und 60+6 beanspruchen! Am Zahlbetrag dürfte sich nach Umwandlung in die Altersrente nicht viel tun. Sie können zumindest nicht weniger als jetzt bekommen. Die Abschläge, die Sie jetzt bereits haben, behalten Sie auch, wenn Sie die EU-Rente erts in eine Regelaltersrente umwandeln (mit 65+6). Ab dem Monat der dem Monat folgt, indem Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben (65+6), können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Steuerlich ändert sich auch nichts durch die Umwandlung in eine Altersrente. Sie behalten den Besteuerungsanteil, den Sie jetzt schon haben! Sonst noch Fragen ;-)
noriam 08.11.2011 | 09:58
naja, wenn jemand eine sehr gesuchte Qualifikation in einem anspruchsvollen Fachgebiet hat, kann man ja durchaus 50 EUR/Stunde und mehr verdienen. Dann hat man mit zwei Stunden pro Woche schon die 400 EUR erreicht. gruß nori
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