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EU Rente und Selbstständigkeit

von rako66601.06.2007 | 21:38
2927 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Leute,ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente.Kann man sich trotzdem selbstständig machen? Wie sieht es mit den Verdienstgrenzen aus? Geht es dann nach Umsatz oder nach Gewinn? Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Man muss unterscheiten zwischen Hinzuverdienstgrenze und rentenschädlicher selbständiger Tätigkeit. Zugrundezulegen im Rahmen des Hinzuverdienst ist der steuerrechtliche Gewinn, wie er im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden wird. Die Einkommensgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Ob die Tätigkeit als solche rentenschädlich ist, würde ich vorab durch eine konkrete Anfrage beim Rentenversicherungsträger abklären lassen. Nur so haben Sie auch sicher Gewissheit, dass die Tätigkeit nicht zu einem Wegfall der EM-Rente führen wird. Grundsätzlich gilt aber, dass geringfügige Beschäftigungen oder Tätigkeiten nicht rentenschädlich sind.

2 Antworten

KSCam 03.06.2007 | 16:34
grundsätzlich dürfen Sie sich selbständig machen, der Gewinn aus der Selbständigkeit ist maßgebend - bis zu 350 € im Monat besteht kein Problem mit der Verdienstgrenze. Ob die RV Ihre Selbständigkeit zum Anlass nimmt, zu prüfen ob Sie aus medizinischer Sicht noch erwerbsgemindert sind, steht auf einem anderen Blatt. Das kann online nicht beantwortet werden. (Es könnte ja jemand täglich 10 Stunden arbeiten und trotzdem Verluste aufweisen - der wäre wohl nicht erwerbsgemindert)
Ossiam 03.06.2007 | 20:21
Hallo, erhalten Sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente welche nach 2000 begonnen hat,können Sie neben der EMR auch selbstständig sein.Sie müssen aber darauf achten,dass Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten.Ansonsten würde Ihnen nur noch eine Teil-Erwerbsminderungsrente zustehen.Diese ist dann 50% einer vollen EMR.Sind Sie schon vor 2001 Erwerbsunfähigkeitsrentner geworden,steht eine Selbstständigkeit der Rentenzahlung entgegen.Der Hinzuverdienst für diese beiden Renten ist unschädlich wenn er bis 350 .-EUR beträgt. Als Hinzuverdienst kann grob gesagt werden =Geschäftseinnahmen- Geschäftsausgaben=Hinzuverdienst. Sollten Sie ab 2001 EMR sein steht Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze im Rentenbescheid.Ansonsten ist diese bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu erfragen. mfG
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