Liebes expertenteam habe eine frage zur EU-Rente und VBL .Aus der RV werde ich eine EU-Rente erhalten habe aber auch Jahre vorher, die VBL gehabt ,da ich mal im Ö.D. beschäftigt war.Falls ich Anspruch auch die VBL haben sollte, wird dann die EU-Rente um diesen Betrag gekürzt ? Falls nein sind von der VBL die gleichen Abgaben zu zahlen für
KK. und Pflegeversicherung. Und muss ich der RV mitteilen das eine VBL Versicherung besteht, oder sind das zwei verschiedene Versicherungen die nichts miteinander zu tun haben? Ich bedanke mich im voraus. Mfg.Rosi
06.09.2007, 08:20
von
Rosi
06.09.2007, 08:53
von
Tom
Falls die Voraussetzungen für die VBL erfüllt ist, kann auch von dort eine EM Rente bezahlt werden. Natürlich wird die gesetzl. Rente wg. einer Leistung der VBL nicht gekürzt. Falls sie gesetzl. krankenversichert sind, wird von der VBL Rente der volle Satz zur KV und PV einbehalten (gesetzl Rente halber Satz KV und voller Satz PV).
Der gesetzl. RV brauchen Sie die VBL Rente nicht mitteilen, aber natürlich will die Krankenkasse das wissen.
06.09.2007, 09:37
Experten-Antwort
06.09.2007, 12:32
von
Amadé
Antragsvordrucke für die VBLextra können Sie sich hier runterladen:
www.vbl.de