meine Frage, ich beziehe seid 2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Bis ca.1996 habe ich eine Unfallrente durch die BK bekommen. Diese Unfallrente, hat die BK allerdings durch eine Einmalzahlung abgegolten. Diese Rente ist also nie nebenher zu meiner EU-Rente gelaufen und es war auch, zum damaligem Zeitpunkt, nicht abzusehen das ich je Bezieher einer EU-Rente werde. Nun kommt die RV auf einmal auf die Idee, zu prüfen, wie weit meine damalige Unfallrente auf die EU-Rente angerechnet werden kann. Was muss ich erwarten? Kann die RV meine Rente auf Grund der Unfallrente kürzen?
Vielen Dank für Ihre zahlreichen Antworten.
04.02.2009, 08:16
von
Max
Ja, da die Unfallrente abgefunden wurde ( in einer Summe gezahlt ), kann es sein, das die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.
04.02.2009, 08:27
von
Kahovka
wo kann ich dieses nachlesen? Womit kann die RV dies begründen? Es war zum damaligem Zeitpunkt nicht abzusehen, das ich jemals eine EU Rente beziehen werde.
04.02.2009, 09:02
von
Harald
Die maßgebende Vorschrift ist § 93 Absatz 4 SGB VI. Ob tatsächlich eine Anrechnung erfolgt hängt vom Abfindungszeitraum ab.
Harald
04.02.2009, 11:35
Experten-Antwort
Tatsächlich ist die Anrechnung auch der abgefundenen Unfallrente möglich, da ja nicht einfach nur so ein Kapital gebildet wurde, sondern vielmehr die Abfindung für einen in die Zukunft reichenden Zeitraum berechnet wurde. Also quasi gibt es immer noch eine laufende Rentenzahlung. Nachlesen können Sie dies in § 93 SGB VI, ganz speziell in Absatz 1 und Absatz 4.
Ob damals eine EU-Rente absehbar war, spielt keine Rolle.