Hallo Dieter,
Sie können Ihrem Verlängerungsantrag natürlich eine Bescheinigung Ihres Arztes beifügen.
Dieses "Attest" hat allerdings keine Verbindlichkeit für den Arzt der Rentenversicherung - er wird es aber in die Gesamtbetrachtung mit einbeziehen.
Kostengünstiger für Sie wäre sicher - wie von zelda und Schade schon vorgeschlagen - die Angabe des Arztes im Antrag, evtl. auch mit einem formlosen Hinweis, dass dieser Arzt bestätigen könnte, dass keine Besserung eingetreten ist.