Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EU-Rente verlängerung

von Dieter18.05.2009 | 18:17
2467 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Folgende Frage: Berufsunfähig,und seit 3Jahren volle EU-Rente.58 Jahre und Verlängerung seht an.Bin seit 5 Jahren in Fachärztlicher Behandlung und keine Besserung vorhanden.Wenn ich ein Attest meines Artzes beilege,wo eindeutig hervorgeht,daß keine Besserung auch in Zukuft zu erwarten ist,sollte ich das meinem Verlängerungsantrag beilegen,oder hat das keine Bedeutung bei der Klärung einer Verlängerung?Hätte auch keine Probleme wieder zu einem oder mehreren Gutachtern zu gehen,nur versuche ich eben den einfacheren Weg zu gehen.Danke für Antworten.Da das Attest mich Geld kostet(eh wenig vorhanden)hat das überhaupt Sinn!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dieter,

Sie können Ihrem Verlängerungsantrag natürlich eine Bescheinigung Ihres Arztes beifügen.

Dieses "Attest" hat allerdings keine Verbindlichkeit für den Arzt der Rentenversicherung - er wird es aber in die Gesamtbetrachtung mit einbeziehen.

Kostengünstiger für Sie wäre sicher - wie von zelda und Schade schon vorgeschlagen - die Angabe des Arztes im Antrag, evtl. auch mit einem formlosen Hinweis, dass dieser Arzt bestätigen könnte, dass keine Besserung eingetreten ist.

3 Antworten

Schadeam 18.05.2009 | 18:38
Das können Sie halten wie Sie wollen! Es ist möglich dem Verlängerungsantrag eine ärztliche Bescheinigung beizulegen, Sie können das aber auch lassen und nur die Anschrift Ihres Arzt angeben, der bestätigen kann, dass sich nichts verbessert hat, etc.... Und nicht jeder Arzt stellt so eine Bescheinigung seinem Patienten in Rechnung, es gibt auch Ärzte, die machen das "einfach so".....
zeldaam 18.05.2009 | 18:37
Hallo Dieter, grundsätzlich kann es nicht falsch sein, wenn sie Ihrem Verlängerungsantrag bereits medizinische Unterlagen beifügen. Damit hat die DRV bereits erste Erkenntnisse zu Ihrem jetzigen Gesundheitszustand und kann anhand dieser Unterlagen entscheiden, welche medizinsichen Untersuchungen noch notwendig sind. Damit Sie ggf. die Kosten vermeiden, bietet sich aber auch ein anderer Weg an: Geben Sie bitte den Facharzt in Ihrem Antrag an, die Deutsche Rentenversicherung wird dann ggf. über Sie einen sogenannten Befundbericht von diesem Arzt anfordern. Dieser Befundbericht (sofern er von der DRV angefordert wird,) wird dem Arzt auch von der DRV bezahlt. (Meist fügt die DRV dem Schreiben an Sie auch gleich ein entsprechendes Formular zur Weitergabe an den Arzt bei. Alternativ oder zusätzlich kann die DRV Sie aber auch zum Gutachter schicken.
Corlettoam 19.05.2009 | 07:36
Und noch billiger - nämlich umsonst - kommen Sie wie folgt an eine Bescheinigung ihres behandlenden Arztes und über ihre aktuellen Erkrankungen : Wenn Sie mindestens 1 x pro Quartal bei ihrem Facharzt/Hausarzt in Behandlung sind ( und das sollten Sie als EM-Rentenantragsteller unbedingt sein !! ) , gelten Sie als chronisch schwer krank und können sich von ihrer Krankenkasse eine " Bescheinigung zur Feststellung einer/mehrerer schwerer und chronischer Erkrankungen " nach § 62 SGB V zusenden lassen. Diese Bescheinigung ist eigentlich dazu gedacht, Zuzahlungen für Medikamente,Hilfsmittel etc. die über die persönliche Belastungsgrenze ( 1% des Einkommens bei Chronikern) hinausgehen, von der Krankenkasse am Jahresende erstattet zu bekommen. Übergeben Sie diese blanko Bescheinigung dann ihrem Arzt, der diese dann entsprechend ausfüllen wird . Machen Sie davon dann eine Kopie und legen Sie diese Ihrem EM-Antrag bei. Die RV weiß dann , das Sie aktuell und vor allem dauerhaft schwer chronisch erkrankt sind, mindestens 1 x pro Quartal für diese Krankheiten behandelt werden MÜSSEN, das Ende der Dauerbehandlung nicht absehbar ist und das eine kontinuierliche med. Versorgung notwendig ist, da sonst eine " lebensbedrohende Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung und/oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität " zu erwaten ist. Außerdem werden dort ihre Krankheits-Diagnosen nach der ICD 10 Klassifikation aufgeführt. Die Kosten für das Ausfüllen der Bescheinigung wird der Arzt dann ganz normal mit der Krankenkasse abrechnen und das kostet Sie defintiv nicht 1 Cent - außer die 10 Euro Praxisgebühr, aber die müssen Sie ja sowieso zahlen..... Natürlich ist ein ausführlicheres Attest/Befundbericht besser, aber diesen wird sich ein Arzt mit Sicherheit privat von Ihnen bezahlen lassen. Allerdings halte ich die Kosten ( ca. 20 Euro für einen normales 2 zeiliges Attest ) auch für überschaubar und in Anbetracht der Wichtigkeit ihres Anliegens für eine sehr sehr lohnenwerte Investition. Ein beigelegtes Attest/Bescheinigung ihres Arztes unterstützt einen EM-Antrag nicht unerheblich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren - auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten..

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026