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Experten-Antwort

EU-Rente Voraussetzungen

von Awigo6207.07.2016 | 09:49
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Guten Tag, ich habe gelesen, dass bei einem Antrag auf EU-Rente mind. 60 Monate Pflichtbeiträge bezahlt worden mussten. Diese Monate müssen nicht zusammenhängend sein. Die versicherungspflichtigen Voraussetzungen besagen, dass zusätzlich in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder vor der Antragsstellung??? 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt worden müssen. Zählen hierbei nur 36 Monate aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder auch Zeiten, zu denen es ALG 1 und Krankengeld mit Renten- Pflichtversicherung gegeben hat, also in meinem Beispiel konkret: 2012 12 Monate Arbeitslohn 2013 2 Monate Arbeitslohn+6 Monate Krankengeld+4 Monate ALG 1 2014 12 Monate ALG 1 2015 12 Monate Hartz4 inkl. 8 Monate Minijob mit RV-Pflicht 2016 Jan-Juli 7 Monate Hartz 4 Wer kennt sich hier aus? Über Ihre Nachricht würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Awigo62,

für die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung, dass in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge gefordert sind, ist der Eintritt des Leistungsfalles maßgend. Neben den Pflichtbeiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung zählen hierzu auch Pflichtbeiträge aufgrund Sozialleistungsbezuges wie ALG 1 und KG. Der Bezug von ALG II begründet seit 01.01.2011 lediglich eine Anrechnungszeit, die nicht zu den 36 Monaten zählt. Sie verlängert den 5 Jahreszeitraum nach hinten.

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6 Antworten

Herz1952am 07.07.2016 | 10:01
Hallo Awigo62, ich bin bereits EM-Rentner und habe eine lange Leidensgeschichte hinter mir. Wenn es Probleme bei einem Sozialgericht gibt, empfehle ich Ihnen einen Rentenberater. Die KK Mitarbeiter kennen sich leider oft selber "rechtlich" nicht so gut aus und üben direkt "Druck" auf einen aus.
Schadeam 07.07.2016 | 10:30
Arbeitslohn, Krankengeld, ALG 1, Minijob mit RV Pflicht, das alles zählt bei den 36 Pflichtbeiträgen mit. ALG II nicht.
Auskenneram 07.07.2016 | 10:41
@ Awigo: Zu den 36 Monaten mit Pflichtbeiträgen zählen auch Monate mit versicherungspflichtigem Sozialleistungsbezug wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Diese müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen, das heißt: wird bei Zuerkennung der Erwerbsminderung im Falle eines Krankengeldbezuges der Beginn der Arbeitsunfähigkeit auch gleichzeitig als Eintritt der Erwerbsminderung gewertet, liegen die Pflichtbeiträge aufgrund des Krankengeldbezuges nach diesem Eintritt, zählen also nicht mehr in die 36 Monate. In Ihrem konkreten Beispiel weisen Sie von 2012 bis 2014 bereits 36 Monate mit Pflichtbeiträgen nach. Ab 2015 erfüllen Sie somit diese Regelung, da die danach folgenden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II zwar keine Pflichtbeitragszeiten sind, aber sog. „Anschlusstatbestände“. Die 8 Monate mit einem versicherungspflichtigen Minijob werden ebenfalls voll auf die 36 Monate angerechnet. Diese Tätigkeit lässt vermuten, dass die Arbeitsunfähigkeit aus 2013 ggf. „beendet“ wurde?! Wichtig außerdem: wie sieht es bis 2011 aus? Haben Sie die Zeiten bis dahin einfach nur weggelassen, weil es Ihnen um die 36 Monate ab 2012 ging, oder liegt bis 2011 keine rentenrechtliche Zeit? Denn Sie müssten, wie Sie im ersten Satz richtig schreiben, ebenfalls die sog. allgemeine Wartezeit von 5 Jahren, also 60 Kalendermonaten mit Pflichtbeiträgen erfüllen. Hierzu können auch die Monate herangezogen werden, die bereits für die 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen vor dem (potentiellen) Eintritt der Erwerbsminderung gezählt wurden. In Ihrem Beispiel finden sich von 2012 bis Juli 2016 nur 44 Beitragsmonate. @Herz-Fake I: Sie haben noch „Ihren“ Sohn vergessen, bei dem alles genau so war und für den Sie ja schon gegen dessen Willen einen Antrag gestellt haben, der später noch bestätigt werden musste. ;-P @ Herz-Fake II: Ja, sowas nennt man Sozialstaat. Tolles System, oder? :-)
Awigo62am 07.07.2016 | 11:37
Ergänzung: Vielen Dank für die Antworten. Ich habe die Jahre nur bis 2012 angegeben. Tatsächlich habe ich seit 08/1978 bis 02/2013 versicherungspflichtig gearbeitet. Bin 1962 geboren.
Awigo62am 07.07.2016 | 11:41
@Herz 1952 Ich habe nur die letzten 5 Jahre angegeben, für den fall, daß ich diese Jahr EU-Rente beantragen würde. Tatsächlich arbeitete ich sozialversicherungspflichtig von 08/1978 bis 02/2013.
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