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Experten-Antwort

EU-Rente vs Schwerbehindertenrente

von Rentner_202216.08.2022 | 15:09
67 Ansichten
4 Antworten

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Guen Tag, ich bin langzeitkrank, wurde von der Krankenkasse ausgesteuert und musste als Vorgabe des Arbeitsamtes eine Reha beantragen, die nun - wie nicht anders zu erwarten - abgelehnt wurde. Die Rentenversicherung schreibt, dass nicht zu erwarten ist, dass durch eine Reha meine Erwerbsfähigkeit verbessert wird. Und - dass sie prüft, ob der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden kann. Inzwischen stünde mir die Schwerbehindertenrente zu, allerdings mit vielen Abzügen. Kann mich die Rentenversicherung dazu zwingen, diese in Anspruch zu nehmen, anstatt dass ich eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekomme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

nein, die Rentenversicherung kann Sie nicht zwingen, die Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. Gleichwohl werden Sie aber vermutlich aufgefordert, den formellen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da eine Reha zur Verbesserungen Ihrer Erwerbsfähigkeit abgelehnt wurde und damit vermutlich ein Leistungsfall (teilweise oder volle Erwerbsminderung) vorliegt. Da Sie aber vom Arbeitsamt zur Beantragung der Reha aufgefordert worden sind, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und Sie werden die EM-Rente beantragen müssen. Tun Sie das nicht, wird das Arbeitsamt die Zahlung vermutlich einstellen.

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3 Antworten

Aloisam 16.08.2022 | 15:53
Nein, die Rentenversicherung zwingt Ihnen keine Rente auf.
Schadeam 17.08.2022 | 07:39
...und Sie brauchen auch nicht warten ob Sie noch ein Schreiben bekommen, Sie könnenn doch selbst tätig werden und eigenständig EM Rente beantragen wenn Sie das wollen. LG
Erklärbäram 17.08.2022 | 07:47
Eine kleine Ergänzung zu den bisher natürlich völlig korrekten und zielführenden Antworten. Hier kann keiner beurteilen, OB Ihnen die EMR zugesprochen wird. Das hängt von Ihrer Erwerbsfähigkeit bzw. den Leistungseinschränkungen ab. Das kann nur inzuge - wie hier schon von meinen Vorrednern geschrieben - eines EMR-Antrags überprüft/herausgefunden werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, dennoch ist es kein "Selbstläufer", nur weil die Reha nicht zielführend war. Sollte die EMR nicht bewilligt werden, können Sie sich überlegen, ob Sie dann auf die Altersrente für Schwerbehinderte ausweichen wollen, da dafür die Voraussetzungen bei Ihnen ja wahrscheinlich vorliegen (das, denke ich, haben Sie schon geprüft).
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