Guten Morgen,
nein, die Rentenversicherung kann Sie nicht zwingen, die Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. Gleichwohl werden Sie aber vermutlich aufgefordert, den formellen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da eine Reha zur Verbesserungen Ihrer Erwerbsfähigkeit abgelehnt wurde und damit vermutlich ein Leistungsfall (teilweise oder volle Erwerbsminderung) vorliegt. Da Sie aber vom Arbeitsamt zur Beantragung der Reha aufgefordert worden sind, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und Sie werden die EM-Rente beantragen müssen. Tun Sie das nicht, wird das Arbeitsamt die Zahlung vermutlich einstellen.