Wie in den eingestellten Antworten bereits beschrieben, können Sie bei einer festgestellten unbefristeten vollen Erwerbsminderung Grundsicherungsleistungen erhalten, wenn Sie bedürftig sind. Wird der sozialhilferechtliche Bedarf nicht erreicht, wird die Grundsicherung aufstockend zu Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.
Bei befristeter Rente ist auf jeden Fall der Sozialhilfeträger für Sie zuständig. Die für Sie in Frage kommenden Zuschüsse können Sie bei Ihrem Sozialamt erfragen. Für die Ermittlung Ihres Bedarfes werden Angaben zu Ihrer Vermögenssituation benötigt. Eine Aufstellung über Ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben mit entsprechenden Nachweisen wird benötigt.
Zum Thema Erwerbsminderungsrente erhalten Sie bei Ihrer Beratungsstelle auch Informationsmaterial. Gegebenenfalls können noch offene Fragen zur Rente in einem Beratungsgespräch geklärt werden.