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Experten-Antwort

EU Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt

von Petra Müller15.09.2014 | 20:11
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8 Antworten

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Ich bekomme seit vielen Jahren eine EU Rente wegen dem verschlossenem Arbeitsmarkt unbefristet. Kann der Grund "verschlossenem Arbeitsmarkt" entfernt werden und die Rente als normale EU Rente weitergezahlt werden? Ich bin 61 Jahre alt, wie soll sich da die Situation auf dem Arbeitsmarkt da für mich noch ändern?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra Müller,

zunächst müsste geklärt sein, ob Sie eine EU-Rente oder eine Erwerbsminderungsrente wg. verschlossenem Arbeitsmarkt erhalten. Die EU-Renten wurden grds. unbefristet bewilligt, die EM_RT wg. verschlossenem Arbeitsmarkt ist immer zu befristen. Wenn Sie eine volle EM-RT bekommen, kann diese nur unbefristet gezahlt werden, wenn die Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden/Tag beträgt.

Ich kann mich daher dem Rat nur anschließen, eine Beratungsstelle aufzusuchen und sich über die Möglichkeiten (z. B. einer Umwandlung in eine Altersrente) zu informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

monikapam 15.09.2014 | 20:53
Hallo,ich beziehe auch die sogenante Arbeitsmarktrente und diese gibt es nicht unbefristet.Diese Art der Rente wird immer nur befristet gezahlt,nur die Renten welche nur aus gesundheitlichen Gründen gezahlt werden ,kann nach 9 Jahren befristung dann unbefristet gezahlt werden.M.f.G.
Herz1952am 15.09.2014 | 20:53
Hallo Petra Müller, bekommen Sie EU Rente oder volle Erwerbsminderungsrente? Bei erstmaligen Renten Eintritt nach dem 31.12.2000 gibt es nur noch Erwerbsminderungsrente. Wenn die Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt gezahlt wird und es sich um Erwerbsminderungsrente handelt, hieße das, Sie könnten noch zwischen 3 - 6 Std. arbeiten. Hiervon ist auch der Vermerk mit dem "verschlossenen Arbeitsmarkt abhängig". Wenn Sie annehmen, dass sich am Arbeitsmarkt nichts ändert, können Sie das einfach weiterlaufen lassen. An der Altersrente wird sich auch nichts ändern, da die EM-Rente als Betrag weitergezahlt wird, wenn Sie das reguläre Rentenalter erreicht haben. Ansonsten müssten Sie einen neuen Antrag stellen und die Gutachterprozedur noch einmal mitmachen. Die Feststellung müsste dann auf "weniger als 3 Std" lauten. Warten Sie bitte auf die Antwort eines Experten und/oder machen Sie einen Termin bei Ihrer nächsten Rentenberatungsstelle. Zur EU-Rente kann ich Ihnen leider nichts schreiben. Herz1952
monikapam 15.09.2014 | 20:54
Hallo,ich beziehe auch die sogenante Arbeitsmarktrente und diese gibt es nicht unbefristet.Diese Art der Rente wird immer nur befristet gezahlt,nur die Renten welche nur aus gesundheitlichen Gründen gezahlt werden ,kann nach 9 Jahren befristung dann unbefristet gezahlt werden.M.f.G.
Herz1952am 15.09.2014 | 20:59
Anmerkung zum Beitrag von Monikap Bei gesundheitlicher Einschränkung unter 3 Std. kann die Rente auch schon nach 3 Jahren "auf unbestimmte Zeit" gezahlt werden". Allerdings kann diese theoretisch auch "jederzeit" überprüft werden. Herz1952
Petra Mülleram 16.09.2014 | 07:34
Ich bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente weil ich noch mindestens 2 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Auf unbestimmte Dauer.
Herz1952am 16.09.2014 | 11:27
Groko, hast Recht, werde vergesslich, ich glaube ich habe eine Krank vergessen die heißt A....eimer, oder so. Jetzt fällts mir wieder ein: "Alles im Eimer". Herz1952
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