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Experten-Antwort

Eu-Rente wg. fehlender Pflichtbeiträge - erneuter Antrag

von a_a_a18.03.2013 | 22:29
1727 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, habe einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Gutachter hat festgestellt (Mai 2011),dass volle Erwerbsunfähigkeit besteht (befristet) - Grund Depressionen. EU-Rente wurde aber nicht gezahlt, weil 1 Monat Pflichtbeitrag fehlt. Daraufhin habe ich meinen Arzt überzeugt, dass ich.um Grundsicherung zu vermeiden, wieder versuchen will, zu arbeiten. Nach mehreren Monaten Arbeitslosigkeit (Erhalt von Arbeitslosengeld I und einen Monat Arbeitslosgeld II) habe ich jetzt seit fünf Monaten einen Job. Mein Gesundheitszustand (Depression) hat sich wieder verschlechtert. Bei einem erneuten Antrag auf EU (jetzt sind zurückgerechnet die Pflichtbeiträge erfüllt) - rechnet dann die Rentenversicherung dann "neu" oder wird vom ursprünglichen Zeitpunkt der Ersterkrankung ausgegangen und von dort aus wieder die Anzahl der Beitragsmonate in den letzten fünf Jahren gerechnet? Entschuldigen Sie, dass ich so ungeschickt formuliere.Ich habe Angst, dass die Rentenversicherung sagt, die Erkrankung besteht doch seit 2011 und kommt dann wieder rechnerisch auf einen Fehlmonat. Obwohl ich in der Zwischenzeit "gesund" geschrieben war und auch fünf Monate im Arbeitsverhältnis war. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo a_a_a,

wie die Forumsteilnehmer KSC und Jockel Ihnen schon geschrieben haben, ist im Rahmen dieses Forums leider keine Aussage zu Ihrer Frage möglich. Es kommt ganz auf die individuelle ärztliche Beurteilung an. Hilfreich wäre natürlich, wenn es medizinische Unterlagen gäbe, die für die Zwischenzeit eine Besserung Ihrer Gesundheit belegen. Letztlich können Sie es aber nur herausfinden, wenn Sie den Antrag stellen...

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2 Antworten

KSCam 18.03.2013 | 23:08
Sorry, aber welcher Forumsteilnehmer soll den die Frage beurteilen können, ob und gegebenenfalls seit wann Sie erwerbsgemindert sind. Klarheit haben Sie erst, wenn Sie die Entscheidung über einen neuen Antrag in Händen halten. In solchen Fällen sind grundsätzlich viele Entscheidungen möglich.
Jockelam 19.03.2013 | 08:33
KSC liegt richtig, es sind viele Entscheidungen möglich. Allerdings ist es aufgrund der von Ihnen gegebenen Information auch wahrscheinlich, dass die DRV an dem festegestellten Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) im Mai 2011 festhält. Das Sie zwischenzeitlich -kurzfristig-gearbeitet haben, steht dem nicht zwingend entgegen. Aber das ist, wie schon erwähnt, nur eine der Möglichkeiten. Stellen Sie einen erneuten Antrag und warten Sie die Entscheidung ab. Nehmen Sie sich ggf. Hilfe durch den VdK oder SovD.
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