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EU Rente wohnen im Ausland

von Biene27.07.2007 | 14:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 43, MS krank und möchte einige Monate im Jahr in Spanien leben. Ich bi berufsunfähig geworden, danach habe ich noch eine Umschulung gemacht. Aber die Prüfung durfte ich nicht machen weil in der ZUlassung stand das man 100 % gesund sein musste. Aber ich hatte 3 Monate vorher einenSchlagangfall und war 2 Wochen vor der Prüfung noch in Reha.Ich habe noch andere Erkrankungen wofür ich schon 70% im Schwerbehindertenausweis stehen habe die MS kommt jetzt erst noch dazu. Mir geht es dort gesundheitlich besser. Aber ich muss meinen Hauptwohnsitz dort melden wegen meiner 8 Jahre alten Tochter.(wegen der Schule) Meine Frage. Verliere ich dann meine Ansprüche oder behalte ich die Rente. Denn die brauche ich ja dort zum leben. Für eine Beantwortung oder eigene Erfahrungen wäre ich sehr froh.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In Spanien als EU-Mitgliedstaat erhalten Sie grundsätzlich auch eine Rente wegen Erwerbsminderung weiter in voller Höhe gezahlt, sofern dieser Rente keine Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde liegen. Bitte nehmen Sie jedoch noch vor dem Verzug Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf, zur Klärung der Modalitäten für die Auslandszahlung (z.B. Bankverbindung etc.). Sofern Ihre Rente von einem Regionalträger gezahlt wird, wechselt die Zuständigkeit für Ihre Rentenzahlung zur Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf. Bitte setzen Sie sich auch umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit auch von dieser Seite rechtzeitig alles in die Wege geleitet werden kann, dass Ihre gesundheitliche Versorgung auch im künftigen Wohnstaat gewährleistet sein wird.

1 Antworten

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