In Spanien als EU-Mitgliedstaat erhalten Sie grundsätzlich auch eine Rente wegen Erwerbsminderung weiter in voller Höhe gezahlt, sofern dieser Rente keine Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde liegen. Bitte nehmen Sie jedoch noch vor dem Verzug Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf, zur Klärung der Modalitäten für die Auslandszahlung (z.B. Bankverbindung etc.). Sofern Ihre Rente von einem Regionalträger gezahlt wird, wechselt die Zuständigkeit für Ihre Rentenzahlung zur Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf. Bitte setzen Sie sich auch umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit auch von dieser Seite rechtzeitig alles in die Wege geleitet werden kann, dass Ihre gesundheitliche Versorgung auch im künftigen Wohnstaat gewährleistet sein wird.