Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Eu Rente wurde Abgelehnt

von silke26.06.2008 | 14:45
2985 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe den Antrag auf EU Rente gestellt, dieser wurde abgelehnt. Ich will auch kein Einspruch einlegen. Aber der Betriebsarzt wird Einspruch einlegen. Muss ich da zustimmen oder kann er dies auch ohne meine Unterschrift machen.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.06.2008 | 11:27

Ob Doppel-Person oder nicht: die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente hängt vom festgestellten Leistungsvermögen ab. In der Regel holt der Rententräger hier medizinische Gutachten ein. Wenn Gabi-Betty nun eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, sind sich wohl alle Forumsteilnehmer darin einig, dass ihr Gesundheitszustand nicht zu beneiden ist.

Nun zu silke:

Aus Ihren Beiträgen kann ich erkennen, dass der Schwerbehindertenbeauftragte im Zusammenwirken mit dem Betriebsarzt Ihre Rente erstreiten möchte. In aller Regel spricht der Schwerbehindertenbeauftragte für die Mitarbeiter in einem Unternehmen, stünde also auf Ihrer Seite. In aller Regel möchten Rentenantragsteller auch gerne eine Rente haben. Und sicher kann man nur mit Ihrer Vollmacht und Handlungsanweisung um Überprüfung bitten.

Haben Sie bereits, wenn auch unbedacht, eine Vollmacht erteilt? Die können Sie auch gerne einschränken oder widerrufen.

Schreibt der Betriebsarzt ohne Ihre Vollmacht an den Rententräger, wird man sich allenfalls die Angelegenheit nochmals anschauen, aber vermutlich zum gleichen Schluss kommen: die Rente wurde bisher zurecht abgelehnt. Ein größeres Verfahren wird dadurch nicht angeregt.

12 Antworten

Realistam 26.06.2008 | 14:52
Zunächst einmal haben Sie mit Sicherheit keine "EU-Rente" beantragt, sondern eine "EM-Rente" = Erwerbsminderungsrente. Sie können auch keinen "Einspruch" gegen den Ablehnungsbescheid einlegen sondern höchstens "Widerspruch". Und den müssen Sie schon persönlich einlegen, oder zumindest selbst unterschreiben und nicht Ihr Betriebsarzt.
LTAam 26.06.2008 | 14:54
Hallo, einen Widerspruch dürfen nur Sie selbst oder andere Personen mit einer Vollmacht von Ihnen stellen. Die Rentenversicherung wird einen Widerspruch durch Ihren Betriebsarzt ohne Ihrer Zustimmung nicht anerkennen. Das Gilt auch für sämtliche Anträge auf Sozialleistungen.
Widersprecheram 26.06.2008 | 15:37
Nein, natürlich kann Sie keiner zwingen, den Widerspruch zu unterschreiben, genauso wie Sie Ihr Arbeitgeber nicht zwingen kann einen Rentenantrag zu stellen. Ein eventueller Widerspruch Ihres Arztes wird nur eben nicht als Widerspruch behandelt, solange er nicht von Ihnen unterschrieben ist, bzw. Sie ihn bevollmächtigt haben....
bettyam 26.06.2008 | 15:22
Warum haben Sie überhaupt einen Antrag gestellt, wenn Sie die Rente benötigen? Alle Anträge werden erst mal abgelehnt.
silkeam 26.06.2008 | 15:25
Noch mal ich zur Info nochmals ich habe 2005 schon mal einen Antrag auf Erwersminderungsrente auf drängen meines Arbeitgebers gestellt dieser wurde abgelehnt. Wiederspruch habe ich nicht einlegt. Bin dann aber auf 19:30 Stunden gegangen. Jetzt sollte ich erneut einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente auf Anweisung meines Arbeitgebers stellen da der Betriebsarzt bei mir nur noch eine arbeitszeit von 2 Std. am Tag festgestellt. Ich habe eine Schwerbehinderung von 90%, nach Rücksprache mit der Schwerbehindertenbeauftragten sagte mir die wenn der Antrag abgelehnt wird. Möchte Sie eine Kopie der Ablehnung haben und wollte dieses and dem Betriebsarzt weiterleiten damit dieser Wiederspruch einlegen kann. Kann man mich dazu zwingen den Wiederspruch zu unterschrieben.
KSCam 26.06.2008 | 17:25
und Sie Silke, was meinen eigentlich Sie selbst zu der Lage? Ich höre, "der Betrieb zwingt mich in die Rente", der "Arzt will gegen meinen Willen Widerspruch einlegen" Es sollte doch in erster Linie darum gehen, was Sie noch leisten können. Na, wie siehts aus? Ein Betrieb "drängt" nur dann zur Rente, wenn er Probleme sieht, und das sind i.d.R. lange Krankheitszeiten oder schlechte Leistungen durch Überforderung, etc. (oder er will Sie auf subtile Art rausmobben) Wenn ein Arbeitnehmer anwesend ist, seine Arbeit ordentlich macht und nicht dauern fehlt, gibts doch eigentlich keinen Grund? Wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, sehe ich 3 Alternativen: a) Sie machen Ihre Arbeit gemäß Ihrem Arbeitsvertrag (aber dann hätten Sie sich den Rentenantrag schenken können) oder b) Sie suchen sich einen anderen Job, bzw. melden sich arbeitslos, wenn Sie meinen der bisherige Job "hat keine Zukunft mehr für Sie". c) oder Ihr doc schreibt Sie weiterhin krank, bis das Krankengeld abgelaufen ist und dann landen Sie wieder beim Arbeitsamt Aber das müssen Sie vor Ort regeln, wer im Forum soll Ihnen helfen?
KSCam 26.06.2008 | 17:36
liebe betty, Ihren letzten Satz können Sie sich künftig sparen. Das ist reines Stammtischniveau zu behaupten, dass alle Rentenanträge erst mal abgelehnt werden und hilft Silke aber auch kein Stück weiter.
Gabi@Bettyam 26.06.2008 | 17:54
hallo, mein antrag auf teilweise em-rente wurde sofort von der rv genehmigt. ebenso der antrag auf volle em-rente! kein widerspruch,keine probleme, alles lief super und konpetent ab! gruß gabi
?-?am 26.06.2008 | 21:19
Hallo Gabi@Betty Bei Doppel-Personen wird die Rente immer genehmigt :-))
Useram 27.06.2008 | 06:29
Was soll eine Doppel-Person sein??
Happyam 27.06.2008 | 08:19
ich glaube ?-? meint eine multiple Persönlichkeit! Das ist echt nicht witzig, aber ich glaube das es diesesmal vom ? nicht so bös gemeint war ;-))) p.s. ein wenig hab auch ich geschmunzelt...
Elaam 30.06.2008 | 13:17
Hallo, du kannst ja gerne Realist sein, aber es wäre schön, wenn du hier nicht auftreten würdest wie ein Schullehrer. Man möchte hier um Rat fragen und Erfahrungen und Wissen austauschen. Auf Wissenslücken kann man mit anständigen Worten hinweisen. Sonst spar die doch einfach deinen Kommentar, wenn du nichts vernünftiges dazu beitragen kannst.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026