Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenOb Doppel-Person oder nicht: die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente hängt vom festgestellten Leistungsvermögen ab. In der Regel holt der Rententräger hier medizinische Gutachten ein. Wenn Gabi-Betty nun eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, sind sich wohl alle Forumsteilnehmer darin einig, dass ihr Gesundheitszustand nicht zu beneiden ist.
Nun zu silke:
Aus Ihren Beiträgen kann ich erkennen, dass der Schwerbehindertenbeauftragte im Zusammenwirken mit dem Betriebsarzt Ihre Rente erstreiten möchte. In aller Regel spricht der Schwerbehindertenbeauftragte für die Mitarbeiter in einem Unternehmen, stünde also auf Ihrer Seite. In aller Regel möchten Rentenantragsteller auch gerne eine Rente haben. Und sicher kann man nur mit Ihrer Vollmacht und Handlungsanweisung um Überprüfung bitten.
Haben Sie bereits, wenn auch unbedacht, eine Vollmacht erteilt? Die können Sie auch gerne einschränken oder widerrufen.
Schreibt der Betriebsarzt ohne Ihre Vollmacht an den Rententräger, wird man sich allenfalls die Angelegenheit nochmals anschauen, aber vermutlich zum gleichen Schluss kommen: die Rente wurde bisher zurecht abgelehnt. Ein größeres Verfahren wird dadurch nicht angeregt.
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