EU-Rente: Zahlungsbeginn nach ALGI, Nachzahlung

von
Etojok

Ich habe bis zum 18.10.2015 von der AfA ALGI (Nahtlosregelung) erhalten. Am 21.10. wurde mir volle EU-Rente rückwirkend seit dem 01.04.2015 genehmigt, lt. Bescheid ist der Zahlungsbeginn 01.12.2015 und hinsichtlich einer Nachzahlung würden zunächst evtl. Erstattungsansprüche anderer Stellen geprüft. Das ALG war höher als die Rente, mir ist daher klar, dass ich da keine Nachzahlungsansprüche für die Zeit des ALG habe. Da aber Zahlungsbeginn der Rente erst 01.12.12 ist, würde mir doch immer noch der ganze November fehlen. Da ich seit dem 18.10. keinerlei Leistungen von der AfA oder sonstwo erhalte, müsste die Rente doch für November in jedem Fall nachgezahlt werden, oder? Danke für jeden Hinweis.

von
-/-

Die Novemberrente ist bereits im Nachzahlungszeitraum enthalten. Sollte sich aber eigentlich aus Bescheid entnehmen lassen ...

von
Nahla

Die AfA stellt ihre Nachforderung für die Zeit vom 01.04. bis zum 18.10.2015, da wird es dann keine Nachzahlung für Dich geben, die Zeit vom 19.10. - 30.11.2015 wird Dir nachgezahlt, wenn es fix geht, bereits im November. Die erste "richtige" Rentenzahlung sollte dann am 30.12.2015 erfolgen.

von
W*lfgang

Zitiert von: Etojok
würde mir doch immer noch der ganze November fehlen.
Etojok,

den müssten Sie leider selbst finanzieren. Eine befristete Rente beginnt immer erst 6 Monate später/01.12.2015.

Sollte bei Ihnen 'Bedürftigkeit' vorliegen, ist je nach Grund der EM-Rente (rein med. oder 'Arbeitsmarktrente') das Sozialamt oder das Jobcenter für überbrückende Leistungen zuständig.

Gruß
w.

von
Etojok

Zitiert von: Nahla

Die AfA stellt ihre Nachforderung für die Zeit vom 01.04. bis zum 18.10.2015, da wird es dann keine Nachzahlung für Dich geben, die Zeit vom 19.10. - 30.11.2015 wird Dir nachgezahlt, wenn es fix geht, bereits im November. Die erste "richtige" Rentenzahlung sollte dann am 30.12.2015 erfolgen.

Danke, das beruhigt mich. So hatte ich es mir auch gedacht, war aber unsicher wegen dem "Zahlungsbeginn 01.12.2015". Gruß E.

von
Etojok

Zitiert von: Nahla

Zitiert von: Etojok
würde mir doch immer noch der ganze November fehlen.
Etojok,

den müssten Sie leider selbst finanzieren. Eine befristete Rente beginnt immer erst 6 Monate später/01.12.2015.

Das trifft hier nicht zu, denn Rentenbeginn ist bei mir ja bereits der 01.04.2015, die Anspruchsvoraussetzungen bestehen seit 2013, der 01.12.2015 war lediglich als "Zahlungsbeginn" genannt, siehe auch das EP. Gruß E.

von
Herz1952

Ich sehe das auch so wie Nahla.

Bei mir lief es so:

Rente rückwirkend 01.05.06

Rentenbescheid vom 30.11.06, dass am 01.07.07 die Rentenzahlung beginnt, also am 31.01.07 erstmals ausgezahlt wird.

Krankengeldbezug v. 01.05.06 bis 14.06.06 als auch ALG I v. 15.06.06 bis 31.12.06 höher als Rentenanspruch. Diese höheren Leistungen bleiben bei mir.

KK und AfA haben Anspruch auf die Höhe der Rente für gleichlaufende Zeiträume. Dies wurde auch durch die "Abrechnung" dokumentiert. Diese liegt mir im Moment leider nicht vor. Die gemachten Angaben kamen von meinem Rentenberater (Kanzlei).

Die AfA hat bis 31.12.06 gezahlt.

Wenn Ihnen die Abrechnung noch nicht vorliegt, könnte es sein dass dort die Nachzahlung für ALG I bis zum Rentenbeginn dokumentiert ist, bzw. nachgezahlt wird.

von
Herz1952

Ich sehe gerade, dass das Abrechnungsschreiben erst am 29.12.06 bei der Kanzlei eingegangen ist und von dieser am 03.01.07 an mich abgeschickt wurde.

Text: Für die Zeit vom 01.05.06 bis 31.12. 06 beträgt die Nachzahlung xxxx,xx.

Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig einbehalten.

Dies war aber auch nicht das "eigentliche" Abrechnungsschreiben".

Dies ist vermutlich im Ordner ALG I.

Dürfte aber an der Sache nichts ändern.

von
Herz1952

Hallo W*lfgang,

vielleicht könnten Sie meine Daten aus meinem Beitrag mit der Situation von Etojok vergleichen. Danach müsste es Etojok so gehen wie mir, dass er keinerlei "Überbrückung" durch soziale Leistungen (Hilfe z. Lebensunterhalt z.B.) braucht, sondern die Renten Zahlung sich auch "nahtlos" an die Zahlung des AfA anschließt.

Danke.

Nicht dass Irren nur "männlich" ist, wie z.B. Frauen meinen, es wird doch nicht auch noch "Herzlich" sein. (smile)

Experten-Antwort

Hallo Etojok,

dem Beitrag von „Nahla“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen.

von
=//=

Zitiert von: Etojok

Zitiert von: Etojok
würde mir doch immer noch der ganze November fehlen.
Etojok,

den müssten Sie leider selbst finanzieren. Eine befristete Rente beginnt immer erst 6 Monate später/01.12.2015.

Sollte bei Ihnen 'Bedürftigkeit' vorliegen, ist je nach Grund der EM-Rente (rein med. oder 'Arbeitsmarktrente') das Sozialamt oder das Jobcenter für überbrückende Leistungen zuständig.

Gruß
w.

Das ist doch unnützes Rumgerede.

Sobald die AfA ihren Erstattungsanspruch bis 18.10.2015 geltend gemacht hat und die Nachzahlung abgerechnet wurde, steht der Nachzahlungsbetrag vom 19.10.2015 - 30.11.2015 zur Verfügung und wird an @Etojok ausgezahlt. Die Rente für Oktober würde ja auch erst jetzt Ende des Monats ausgezahlt, so wird es halt evtl. ein paar Tage später.

Man sollte nur bei seinen Finanzen darauf achten, daß die Rente für November in diesem Fall früher ausgezahlt wird und Ende Novermber kein Geld mehr kommt. Das vergessen nämlich manche. :-)

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