Hallo Etojok,
dem Beitrag von „Nahla“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen.
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Hallo Etojok,
dem Beitrag von „Nahla“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen.
Das trifft hier nicht zu, denn Rentenbeginn ist bei mir ja bereits der 01.04.2015, die Anspruchsvoraussetzungen bestehen seit 2013, der 01.12.2015 war lediglich als "Zahlungsbeginn" genannt, siehe auch das EP. Gruß E.würde mir doch immer noch der ganze November fehlen.Hallo Etojok, den müssten Sie leider selbst finanzieren. Eine befristete Rente beginnt immer erst 6 Monate später/01.12.2015.
Eine befristete Rente beginnt immer erst 6 Monate später/01.12.2015.Und was soll dieser Unfug ? Hier werden Renten-Anspruchsberechtige verfassungswidrig an die Arbeitslosenverwahranstalten ab geschoben und andererseits zwingen diese JobCenter-Pseydobehörden Ihre "Kunden" in die vorgezogene Altersrente mit unzumutbar hohen Abschlägen ! Mahlzeit !
Das ist doch unnützes Rumgerede. Sobald die AfA ihren Erstattungsanspruch bis 18.10.2015 geltend gemacht hat und die Nachzahlung abgerechnet wurde, steht der Nachzahlungsbetrag vom 19.10.2015 - 30.11.2015 zur Verfügung und wird an @Etojok ausgezahlt. Die Rente für Oktober würde ja auch erst jetzt Ende des Monats ausgezahlt, so wird es halt evtl. ein paar Tage später. Man sollte nur bei seinen Finanzen darauf achten, daß die Rente für November in diesem Fall früher ausgezahlt wird und Ende Novermber kein Geld mehr kommt. Das vergessen nämlich manche. :-)würde mir doch immer noch der ganze November fehlen.Hallo Etojok, den müssten Sie leider selbst finanzieren. Eine befristete Rente beginnt immer erst 6 Monate später/01.12.2015. Sollte bei Ihnen 'Bedürftigkeit' vorliegen, ist je nach Grund der EM-Rente (rein med. oder 'Arbeitsmarktrente') das Sozialamt oder das Jobcenter für überbrückende Leistungen zuständig. Gruß w.
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