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EU-Rente Zuverdienst

von Tommy30.03.2009 | 13:36
1779 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich beziehe eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bei meinem Arbeitgeber besteht immer noch das Arbeitsverhältnis. Nun möchte ich bei meinem Arbeitgeber für tägl. 2,5 Stunden und 400,00 € monatl. arbeiten. Unterschreibe ich jetzt einen Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte oder muss ich einen Änderungsvertrag bekommen ? Ich danke im voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo tommy,

arbeitsrechtliche Fragen fallen nicht in den Fachbereich der gesetzlichen Rentenversicherung und können hier leider nicht geklärt werden.

7 Antworten

Falsches Forumam 30.03.2009 | 13:48
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Achwasam 30.03.2009 | 13:52
Achwas
Little Brainam 30.03.2009 | 14:00
Die Frage bezieht sich auf das Arbeitsrecht,und ist daher hier völlig falsch, daher der Hinweis von "Falsches Forum". Na soweit haben sie nicht überlegt,ne ;-)
Tommyam 30.03.2009 | 14:02
Nette Antwort! Danke !
achwasam 30.03.2009 | 14:17
Das ist doch eh ein "Falsches Forum"egal um was es geht.Hier treffen sich die Enttäuschten und Beschissenen sowei das Jammerland Ost.
F U Nam 30.03.2009 | 14:10
Ob neben dem ruhen "Vollzeitbeschäftigungsverhältnis" eine "Minijobtätigkeit" beim selben Arbeitgeber zulässig ist, kann dieses Forum nicht beantworten. -> Arbeitsrecht !!! Sofern Sie aber das "Vollzeitbeschäftigungsverhältnis" aufgeben und nur noch eine geringfügige Beschäftigung ausüben, muss ggf. bei einem Weitergewährungsantrag geprüft werden, ob die Vorraussetzungen für zur Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente noch gegeben sind. Die Rente wg. voller Erwerbsminderung kann entweder a) wg. Leistungsvermögen weniger als 3 Std. / täglich oder b) wg. Leistungsvermögen zw. 3 und 6 Std. / täglich aber ohne Beschäftigungsmöglichkeit auf dem Teilzeitarbeitsmarkt gewährt worden sein. Sollten Sie Ihr ruhendes Vollzeitarbeitsverhältnis aufgeben, kann dies später zum Nachteil gereichen. Hier wäre eine Vorsprache bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle sicherlich hilfreich.
Knut Rassmussenam 30.03.2009 | 16:02
Wer immer nur nach Osten geht, kommt irgenwann nach Köln. Trotzdem hab ich Entgeltpunkte West??? Das versteh ich nicht!!!
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