Hallo sabine r.,
bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ein monatlicher Hinzuverdienst i.H.v. 450 Euro unschädlich. Darüber hinausgehende Verdienste können zur Zahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente als 3/4-, 1/2- oder 1/4-Rente führen. Die hierfür maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen sind individuell zu ermitteln.
Auch bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente sind die Hinzuverdienstgrenzen individuell zu ermitteln.
Die maßgeblichen Grenzen können Sie einer Rentenauskunft oder dem Rentenbescheid entnehmen.
Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen können unschädlich maximal zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden.