Diese Rente können Sie mit 60 in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Kürzung von 10,8% bleibt.
D.h. es bleibt alles beim alten (Betragsmäßig).
Wenn Sie die Umwandlung nicht beantragen wir kraft Gesetzes sie mit 65 umgewandelt.