Kann man nach Ablauf einer Ich-AG den Anspruch auf EU-Rente durch freiwillige Weiterzahlung (Mindestbeitrag 79 Euro)aufrechterhalten?
Nur wenn Sie vor 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und seit 01.01.1984 jeder Monat mit einer Anwartschaftserhaltungszeit belegt ist.
Ich bin 24 und habe insgesamt 5,6 Jahre Beiträge bezahlt.
Dann können Sie Ihren Erwerbsminderungsschutz mit freiwilligen Beiträgen keinesfalls aufrechterhalten.
Lediglich Pflichtbeitragszeiten, Anrechnungszeiten oder Berücksichtigungszeiten (während maximal geringfügiger selbständiger Tätigkeit) wären dazu geeignet.
Durch die Zahlung freiwilliger Beiträge können Sie grds. keinen Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht erhalten; es sei denn, Sie haben vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate mit Beitragszeiten) erfüllt und seitdem jeden (!) Monat z. B. mit Beitrags- oder Anrechnungszeiten belegt.
In Ihrem Fall werden Sie des Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente wohl nur durch Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung bzw. Tätigkeit aufrecht erhalten können.
Funktioniert die Aufrechterhaltung des vollen EU-Renten-Anspruchs auch über die Aufnahme eines Minijobs?
Grds. nein, da aus dem (versicherungsfreien) Minijob keine Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt werden.
Wenn Sie allerdings auf die Versicherungsfreiheit verzichten würden, würden „echte“ Pflichtbeiträge gezahlt und Sie könnten dadurch Ihren Erwerbsminderungsrentenschutz aufrecht erhalten.