Hallo Sanja,
zum Beitrag des Users Brille könnte ich noch ergänzen, dass als versicherungsrechtliche Voraussetzung die sogenannte 3/5-Belegung erforderlich ist. Das heißt, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Nur durch Vorlage eines aktuellen Versicherungsverlaufes kann dies geprüft werden.