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EU-REntenantrag bei bestehendem Arbeitsverhältnis

von Matthias Elster13.12.2011 | 15:40
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Lt.Gutachten d.MdK hat mein Arbeitgeber entschieden,dass er mich nicht weiter beschäftigen kann.Da in 2 Monaten mein Krankengeldanspruch ausgeschöpft ist,wurde mir sowohl von der Krankenkasse,als auch von der DRV geraten (EU-Rentenantrag wurde abgelehnt) ,mich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden.Mein Arbeitgeber ist allerdings nicht bereit,das Arbeitsverhältnis von seiner Seite aus zu kündigen. Eine Begründung dafür blieb er mir bisher schuldig. Kann ein Grund dafür sein,dass ich seit nunmehr 35 Jahren in diesem Betrieb beschäftigt bin...? Zudem bin ich seit 2007 durch einen Gleichstellungsantrag im Unternehmen als Schwerbeschädigter geführt, wovon er möglicherweise weiter profitieren möchte.Doch ohne eine Kündigung kann doch das Arbeisamt kaum für mich aktiv werden. Wie ist hier die Rechtslage?

1 Antworten

Krämersam 13.12.2011 | 16:56
Wie kommt den bitte ihr Arbeitgeber in den Besitz bzw. erhält Kenntnis über den Inhalt eines Gutachtens über Sie welches vom MDK für die Krankenkasse erstellt wurde ? Das ist ja Unding und hätte niemals geschehen dürfen. Unabhängig davon ist ihr Arbeitgeber ihnen gegenüber natürlich keine Erklärung schuldig warum er ihr Arbeitsverhältnis nicht kündigen will. Mündliche Aussagen dazu , z.b. das er Sie nicht mehr weiter bechäftigen will haben keine Bedeutung. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und wenn er das nicht macht haben Sie ebn Pech gehabt. Zur Kündigung " Zwingen " können Sie ihren AG nun nicht. Warum sollte er ihnen auch zum jetzigen Zeitpunkt kündigen ? Sobald Sie im Krankengeldbezug sind kosten Sie ihn doch nichts mehr ( oder nur sehr wenig an Versicherungsbeiträgen ). Darum hat er ja bisher auch nichts gegen Sie unternommen. Er kann also die ganze weitere Entwicklung im Prinzip in Ruhe abwarten. Entweder können Sie die Arbeit wieder aufnehmen oder eben nicht. Wenn Sie keine EM-Rente erhalten und nicht mehr AU sind und dann einfach nicht zur Arbeit erscheinen kann und wird er Sie kündigen und zwar ohne irgendwelche Folgen/Kosten fürchten zu müssen. Und natürlich möchte er ihnen deshalb jetzt und unter den jetzigen Bedingungen nicht kündigen weil er sonst Gefahr läuft , das Sie eine Kündigungschutzklage einlegen und er dann womöglich vor Gericht zu Zahlung einer Abfindung verurteilt würde. Bei 35 Jahren Betriebszugehörigkeit käme da eine schöne Summe zusammen. Die will er natürlich sparen. Darum wartet er jetzt auf ihren nächsten Zug und falls der falsch ist wird er entsprechend darauf dann reagieren....Es geht bei einer Kündigung immer nur ums liebe Geld. Wenn ihr Wunsch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses jetzt weiter besteht, versuchen Sie mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln von dem beide Seiten profitieren und damit zufrieden sind. Dazu würde ich auf jeden Fall dann einen Fachwalt für Arbeitsrecht einschalten der dies in ihrem Auftrage dann auch gleich mit ihrem AG alles aushandeln kann. Wichtig ist eine korrekte Ausgestaltung und Formulierung so eines Vertrages auch gerade hinsichtlich der Agentur für Arbeit um keine Sperrzeit beim ALG I zu riskieren. Wenn ihr AG dazu nicht bereit ist können Sie nur noch selbst kündigen und würden damit natürlich alle Rechte/Ansprüche aus ihrer langjährigen Betriebszugehörigkeit verlieren ! Das ist dann natürlich die absolut schlechteste aller Lösungen... Ansonsten müssen Sie nach Aussteuerung aus der Kasse und wenn Sie dann nicht mehr weiter krank geschrieben ( also AU sind ) wie oben schon geschrieben natürlich ihre Arbeit sofort wieder aufnehmen. Sollten Sie auch nach der Aussteuerung weiter krank sein können Sie sich nur bei der Agentur für Arbeit melden und ALG I beantragen. Ihre Arbeitsfähigkeit im Sinne der AfA ( 15 Stunden pro Woche ) wird dann allerdings vom ärztlichen Dienst der AfA final beurteilt werden. Dies könnte dann im weiteren Verlauf auch zur Aufforderung zur Rehaantragstellung bei der RV führen. In dem Fall würde dann auch ihre Erwerbsfähigkeit ganz neu beurteilt werden müssen. Aber haben Sie denn gegen den abgelehnten EM-Antrag keinen Widerspruch eingelegt ? Das wäre ja eigentlich die normale und anzuratende Vorgehensweise.
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