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EU-Rentenberechnung

von Tobbi17.02.2009 | 16:18
1307 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Ende 3/2006 mein Studium Fahrzeugtechnik abgeschlossen. Danach bei mehreren Firmen beworben und vorgestellt und bin ab Nov. 2006 bis heute als Dipl-Ing. in Vollzeit beschäftigt. Während des Studiums hatte ich drei Jahre einen Minijob mit freiwillig gezahlten erhöhten Sozialbeiträgen ausgeübt. Davor 15 Monate Zivildienst. Meine Frage: Wie wird die EU Rente berechnet ? Zählen nur die vollen Berufsjahre oder haben die Minijobs auch eine Wirkung? Ich habe von einer Regelung gelesen, dass nach der Berufsausbildung innerhalb von 6 Jahren ein Jahr Pflichtbeiträge genügen. Wie wird das berechnet, Durchschnitt der letzten 5 (6) Jahre ? Mit/ohne Minijobs? Bitte um Hinweise.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tobbi,

als versicherungsrechtliche Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein und es müssen drei Jahre mit flichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung vorhanden sein.

Wenn Sie einen Minijob mit eigener Beitragszahlung ausgeübt haben, also auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, ist das ein ganz normaler Pflichtbeitrag der für alle Vorausetzungen und auch bei der Rentenberechnung voll mitzählt.

Wenn für den Minijob nur der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers bezahlt wurde ist dies kein Pflichtbeitrag und zählt auch nicht zu den drei Jahren. Er zählt dann auch nicht voll, sondern nur anteilig auf die Wartezeit. Für einen solchen

Minijob wird je nach Entgelthöhe eine Entgeltpunktezuschlag auf die Rente angerechnet.

Ihre bisher erworbenen Rentenanwartschaften können Sie erfahren, indem Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft anfordern oder sich persönlich beraten lassen.

Wenn jemand vor Ablauf von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung (egal ob Berufsausbildung, Schule oder

Studium und unabhängig davon, ob die Ausbildung abgeschlossen wurde) VOLL erwerbsgemindert geworden ist,

gibt es die Möglichkeit der sog. vorzeitigen Wartezeiterfüllung. Eine Erwerbsminderungsrente kann dann auch erhalten,

wer in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge hat.

Bei einer TEILWEISEN Erwerbsminderung gilt dies nicht.

1 Antworten

-_-am 17.02.2009 | 20:23
Ich denke, da geht einiges mit den Begrifflichkeiten durcheinander. Lassen Sie sich besser bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle individuell beraten. Dort hat man Zugriff auf Ihr Rentenversicherungskonto. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.finden Sie nach Eingabe der Postleitzahl die Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe und die Telefonnummern zur Vereinbarung eines Beratungstermins.
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