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EU-Rentenfalle

von ali07.06.2010 | 18:18
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist folgendes Szenario moeglich: EU-Rente wird abgelehnt ( nicht krank genug ) Krankengeld wird eingestellt...Arge lehnt Alg 2 ab ( zu krank )... Sozialamt erklaert sich fuer nicht zustaendig. Ist es also moeglich, am Ende tatsaechlich "ohne alles" dazustehen. Bisher ging ich davon aus, dass in Deutschland eine Grundsicherung, wie auch immer, gewaehrt werden muss. Ist es moeglich, zwischen allen stuehlen zu landen und ohne cent dazustehen? ??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus dem sozialen Netz werden Sie nicht komplett heraus fallen.

Stellt der Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderung fest und sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, werden Sie von der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Erfüllen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente nicht, ist dies ein Fall für die Grundsicherung bei bestehender Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Sollte ein Anspruch auf ALG nicht mehr bestehen, prüft sicherlich die zuständige ARGE Ihre Leistungsfähigkeit, bzw. Ihre Möglichkeiten, wieder in Arbeit zu kommen.

Es gibt nach § 19 SGB II die Möglichkeit, von dort als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschl. der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu erhalten.

Sollten Sie nach Meinung der ARGE nicht erwerbsfähig sein, besteht die Möglichkeit der Sozialhilfe (Leistungen zum Lebensunterhalt) nach dem SGB XII.

6 Antworten

Pauleam 07.06.2010 | 18:56
Ja, das ist so gewollt. Wir wollen doch 80 Milliarden sparen. Dreimal dürfen Sie raten, bei wem da gespart wird...
KSCam 07.06.2010 | 19:19
Wenn die Rente abgelehnt wird, weil man nicht krank genug ist, dann heißt das, dass man erwerbsfähig ist. Und ist man das, sagt das "Hartz 4 Amt" sicher nicht, dass man für ALG II zu krank ist - höchstens dann, wenn der Betreffende selbst bei jeder Gelegenheit beteuert, dass er für jede Art der Arbeit viel zu krank sei. Wird die Rente abgelehnt, weil man zwar (voll) erwerbsgemindert ist, aber die notwendigen Beiträge fehlen, springen Grundsicherung, bzw. ergänzende Sozialhilfe ein. Manchmal hat man aber auch das Gefühl, dass sich der Betroffene nicht selbst zwischen alle Stühle gesetzt hat, weil er den Ämtern das Gefühl gibt, er wolle "einfach nicht arbeiten". Alles hat 2 Seiten!
Arminusam 07.06.2010 | 19:46
Nein , dies geschilderte Szenario ist so nicht möglich ! Das entscheidende ist eben ob Erwerbs-/ Arbeitsfähigkeit vorhanden ist oder nicht. Dies prüft ja die Rentenversicherung im Rahmen des EM-Verfahrens. Bei Ablehnung einer EM-Rente ist ja Erwerbs-sowie Arbeitsfähigkeit vorhanden ! Und darum muss in dem Fall dann sicher von der AfA ALG II gezahlt werden, wenn man sich dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellt und sich auch nicht anderweitig bei der Arge " quer " stellt..... Vorrangig wäre dann natürlich erstmal ALG I ( falls noch Anspruch darauf besteht ) Eine Ablehnung des ALG II seitens der AfA mit dem Hinweis "zu krank " zieht da nicht mehr , da die RV ja bereits Erwerbs/Arbeitsfähigkeit im Rentenverfahren ultimativ und rechtskräftig festgestellt hat . Arbeitsfähigkeit im Sinne der Afa/Arge liegt bereits dann vor, wer mindestens 15 Wochenstunden - also 3 std. täglich arbeiten kann und dies kann JEDER ! Auch jemand der als voll erwerbsgemindert eingestuft wurde von der RV eine volle EM-Rente bezieht, darf ja auch bis zu 3 Stunden täglich arbeiten.
aliam 08.06.2010 | 00:53
Wie stellt man sich denn bei der Afa " anderweitig quer"? Und was, wenn trotz ich Feststellung von Erwerbs/Arbeitsfaehigkeit von 3 Std tgl im Rentenverfahren weiter krank bin-und der Amtsarzt der Afa( der ja nicht an das Gutachten der DRV gebunden ist) meint, dass ich keine 3 Std tgl arbeiten kann? Fall ich DANN komplett raus?
Neinam 08.06.2010 | 02:44
Wenn der Arzt der AfA sie für nicht erwerbsfähig hält, dann zahlt das Sozialamt. Das Sozialamt wird Sie allerdings auffordern einen Rentenantrag zu stellen. Sie fallen nicht (NIE NIE NIE)komplett raus.
zuluam 08.06.2010 | 09:32
Nein, dann gibts Hilfe zum Lebensunterhalt.
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