Meine EU-Rente habe ich überprüfen lassen und es kam zu einer Rentennachzahlung für mehrere Jahre. Vorsorglich habe ich gegen diese(n) Bescheid(e) Widerspruch eingelegt. Ich mußte die Berechnung der sich daraus ergebenden Zinsen selbst beantragen (es ging nicht automatisch!). Jetzt wurde schriftl. angefragt, ob sich mein Widerspruch erledigt hat. Kann ich davon ausgehen, dass nun alles richtig berechnet wurde, oder muß ich das prüfen lassen? Wenn ja, durch wen ist das möglich?
Worauf muß ich achten?
Vielen Dank für Antworten!
06.10.2009, 15:58
von
na so was
07.10.2009, 09:49
Experten-Antwort
Wie bereits im Beitrag zur Anfrage von Peter ausgeführt, wird die Verzinsung von Rentenzahlungen in jedem Fall automatisch von der Rentenversicherung ausgehend vom ursprünglichen Antragsdatum auf Rentengewährung geprüft. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Üblicherweise kann davon ausgegangen werden, dass die Rente richtig berechnet ist. Meist beruht eine falsche Berechnung darauf, dass nicht alle Zeiten vollständig angegeben bzw. nachgewiesen waren.