Wie bereits im Beitrag zur Anfrage von Peter ausgeführt, wird die Verzinsung von Rentenzahlungen in jedem Fall automatisch von der Rentenversicherung ausgehend vom ursprünglichen Antragsdatum auf Rentengewährung geprüft. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Üblicherweise kann davon ausgegangen werden, dass die Rente richtig berechnet ist. Meist beruht eine falsche Berechnung darauf, dass nicht alle Zeiten vollständig angegeben bzw. nachgewiesen waren.