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eu rente/reha

von minie12321.10.2009 | 12:51
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hallo, ich habe im august 08 eine eu rente beantragt und diese wurde abgelehnt und mir gleichzeitig eine med. reha nahegelegt. diese wurde aus med. gründen abgebrochen. ich befinde mich nun mit meinem anwalt im widerspruchsverfahren und war bei weiteren begutachtungen. die letzte begutachtung empfahl wieder eine med. reha. da ich aber zur zeit für eine reha im moment nicht belastbar bin, erhielt ich von meinem arzt ein attest, das ich weder reisefähig, wegefähig,rehafähig auch in nächster zeit nicht sein werde. mein anwalt teilte das der RV mit. meine frage ist nun, muss eine eu rente gezahlt werden, wenn man nicht wegefähig (usw.)ist? was ist mit dem grundsatz reha vor rente? vielen dank!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zunächst einmal gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" noch immer. Nicht zuletzt deshalb wurde auch im letzten Gutachten eine Reha-Maßnahme vor der endgültigen Entscheidung über eine etwaige Erwerbsminderung empfohlen.

Weiterhin ist nun im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zu prüfen, ob das allein das von Ihnen erwähnte letzte Gutachten zur Beurteilung der Notwendigkeit einer vorherigen Reha-Maßnahme maßgebend ist oder ob eine Zusammenschau der im Widerspruchsverfahren eingeholten Gutachten auch zur Feststellung, ob eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden sollte oder direkt die Erwerbsminderung beurteilt werden kann, zu erfolgen hat.

Falls die Prüfung ergibt, ob eine vorherige Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll, ist dann das eingereichte ärztliche Attest zu würdigen.

Wie die Entscheidung dann ausfallen wird (trotzdem vorherige Reha, vorläufige Gewährung einer Erwerbsminderungsrente oder Zurückweisung Ihres Widerspruches), kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, da ganz wesentlich der medizinische Aspekt bei der Entscheidungsfindung zu hineinspielt und letztlich der Widerspruchsausschuss über den von Ihnen eingelegten Widerspruch nach erfolgter Stellungnahme des medizinischen Dienstes Ihres Rentenversicherungsträgers entscheiden wird.

4 Antworten

Auskenneram 21.10.2009 | 13:53
Wie Sie selber schreiben , hat der letzte Gutachter ja nur eine weitere Reha empfohlen. Das heisst , die RV kann sich díeser Empfehung anschliessen oder auch nicht. Das Sie schon eine Reha aus gesundheitlichen Gründen abbrechen mussten, lässt jetzt eine erneute Rehamassnahme nicht gerade sinnvoll erscheinen. Zumal ihre aktuelle gesundheitliche Situation ja wohl auch gar keine Reha bis auf weiteres zulässt. Alleine aufgrund der Tatsache, das Sie momentan nicht Wegefähig sind und eine med. Reha nicht antreten könnten, braucht ihnen die RV natürlich keine EM-Rnte zu bezahlen. Die RV könnte theoretisch noch weiter abwarten bis Sie eben wieder Rehafähig sind. Zur Reha kann Sie die RV aber auch nicht zwingen - wenn Sie diese aus aktuellen gesundheitlichen Umständen und mit Attest des behandlenden Arztes derzeit und bis auf weiteres nicht antreten können. Auch Bedarf es nicht zwangsläufig einer med. Reha bevor man eine EM-Rente zuerkannt bekommt. Da Sie ja mehrmals im laufenden Verfahren bereits begutachtet worden sind, reichen diese Begutachtungen in der Gesamtheit ja vielleicht auch jetzt schon für die EM-Rentenbewilligung aus. Die RV entscheidet anhand aller Gutachten und aller anderen ärztlichen Unterlagen über die Zuerkennung der EM-Rente . In dem laufenden Widerspruchsverfahren ist es sicherlich von Vorteil für Sie, wenn Sie lt. ärztlichem Attest eine Rehamasnnahme nicht antreten können, weil Sie selbst dafür zu krank sind.. Warten Sie einfach, wie die RV auf das Schreiben ihres Anwaltes reagieren wird.
F U Nam 21.10.2009 | 14:13
Hallo minie 123, eine Rente wg. Erwerbsminderung kann nur gezahlt werden, wenn die Rentenversicherung hier eine Entscheidung über die gesundheitliche Beeinträchtigung getroffen hat. Allein der Umstand, dass sie aus gesundheitlichen Gründen derzeit eine Reha nicht antreten können, berechtigt nicht zur Zahlung einer EM-Rente. Wenn sie AU - krank sind, haben sie doch wahrscheinlích noch Anspruch auf Krankengeld, was bei der Krankenkassen zu klären und zu beantragen ist, wenn die Lohnfortzahlung nicht mehr gegeben ist. Sofern die Rentenversicherung nach Aktenlage (sprich durch entsprechende med. Stellungnahmen) auch ohne Reha zu einer Entscheidung kommen sollte, muss der RV diese med. Gutachten ihrer behandelnden Ärzte zugeleitet werden. Beipiel: Reha beantragt, Reha bewilligt - AU krank ans Bett gefesselt, weil "Schweinegrippe" - Reha kann nicht wie geplant angetreten werden - kein Grund Rente zu zahlen, oder ?!? - so lange warten, bis "transportwürdig" und rehafähig - Reha durchlaufen und Abschlußbericht abwarten . Von hier aus gute Besserung !
Auskenneram 21.10.2009 | 14:37
Das ganze Verfahren ist bei Ihnen - aus welchen Gründen auch immer - bereits völlig aus dem normalen Zeitrahmen gefallen. Der EM-Antrag wurde im August 2 0 0 8 gestellt - also vor jetzt 14 Monaten und immer noch befinden Sie sich im Widerspruchsverfahren ! Alleine aus diesem Grunde ( das Auslaufen des Krankengeldes steht dann ja wohl kurzfrsitig auch bevor ) sollte ihr Anwalt hier mal etwas " Dampf " machen, um die Angelegenheit zu beschleunigen und JETZT eine Entscheidung zu bekommen. Dazu sollte er alle anwaltlichen Register ziehen , wie z.b. die Einstweilige Anordnung in Erwägung ziehen und andere Möglichkeiten, deren Erläuterung hier aber zu weit führen würde , die ein Fachanwalt für Sozialrecht aber wissen müsste. Wobei ich persönlich vermute, das jetzt nach dem Schreiben ihres Anwaltes und der Mitteilung das Sie nicht Rehafähig sind, eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren unmittelbar bevorsteht.
minie123am 21.10.2009 | 15:12
vielen dank für die antworten, sie haben mir weiter geholfen.
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