Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Eu Rente/Verlängerung abgelehnt

von Müller01.04.2012 | 03:14
9199 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin 32 Jahre alte,und ich bin wegen schwerer Depression und Panikattacken berentet worden.Ich habe gegen die DRV geklagt,und habe durch das Sozialgericht Recht bekommen,dass ich zur Zeit nicht arbeiten kann.Damit meine Rente bewilligt wurde,mußte ich eine Reha machen die ich auch abgeschlossen habe.Durch die Reha konnte meine Krankheit nicht verbessert werden,und ich wurde arbeitsunfähig entlassen.Um meine Rente zu verlängern habe ich einen Antrag auf Verlängerung bei der DRV gestellt.Diese wurde dann abgelehnt.Mit der Begründung das ich mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten könnte.Ich habe dann einen Widerspruch gegen diesen Bescheid erstellt,und in diesen Bescheid habe ich geschrieben,dass ich noch nicht arbeitsfähig bin (mit genauer Schilderung ).Heute kam ein Brief von der DRV,und dort wurde ich zur Begutachtung eingeladen.Meine Frau meine Psychologin und der Stationsarzt der Reha stellten fest,dass der Zustand bei mir nach dieser Reha schlechter wurde.Das war meine zweite Reha die ich abgeschlossen habe von einem Zeitraum von 5 Jahren.Beide waren ohne Erfolg bei mir.Und eine dritte Reha wäre jetzt für mich nicht zu bewältigen,die letzte Reha ist jetzt 4 Monate her,und seid dieser Reha geht es mir schlechter als vorher.Für mich wäre eine dritte Reha Streß pur.Und in der letzten Reha hatte ich mehrere Panikattacken,und keiner war in diesen Moment da um mir zu helfen.Ich könnte nicht einmal eine stationäre Reha durchführen,weil ich nicht alleine Bus,Zug geschweigeden Auto fahren kann und nur mit Begleitung.Meine Befürchtung ist,dass mich die Ärztin wieder in eine Rehaklinik schicken möchte. Nun weiß ich nicht was ich machen soll,denn ich habe große Angst das diese Untersuchung negativ für mich ausfällt.Bis jetzt wurde meine Anträge immer abgelehnt,und da sind meine Ängste größer geworden.Ich weiß das ich krank bin,nur es zu beweisen ist echt schwierig.Bei bei der ersten Begutachtung der DRV mit Ablehnung durfte meine Frau nicht mit zur Untersuchung.Darf ich meine Frau zur Untersuchung mit bringen,und diese bei der Befragung mit dem Arzt dabei haben ?Den es wäre mir sehr wichtig,wenn Sie bei mir wäre.Würde eine Bescheinigung von meinem Facharzt etwas bringen,dass ich für keine Reha geeignet wäre ? Vielen Dank für eure Antworten

2 Antworten

KSCam 01.04.2012 | 13:02
Versuchen Sie alles in Ruhe anzugehen. Momentan steht eine Begutachtung an, ob noch eine Reha kommt oder nicht, steht in den Sternen. Möglicherweise sorgen Sie sich um "ungelegte Eier". Insofern braucht Ihr Facharzt heute noch nicht bescheinigen, dass Sie nicht rehafähig sind. Sie können Ihre Frau zur Begutachtung mitnehmen, ob der dortige Arzt die Frau dann dabei behält oder ablehnt, ist zunächst mal dessen Entscheidung. Diese wird auch von Ihrer Frau abhängen - sollte die sich bei jeder Frage einmischen und alles "besser wissen" wird der Arzt sie wohl mit gutem Grund rausschicken. Schließlich sollen Sie begutachtet werden und nicht Ihre Gattin. Und ob die Aussagen Ihrer Gattin, dass ihr Zustand schlechter geworden seien, für den Arzt relevant sind, muss er entscheiden.
Krämersam 01.04.2012 | 18:51
Ich verstehe nicht was Sie immer von einer weiteren Reha sprechen. Sie machen sich Gedanken um etwas was zu 99% nicht passieren wird. Eine erneute Reha steht doch gar nicht - wie Sie selbst schreiben - zur Debatte und wird sicher bei ihnen auch nicht mehr genehmigt. Sie haben doch in der Vergangenheit ( die letzte erst vor 4 ! Monaten... ) schon 2 Rehas erfolglos absolviert. Warum sollte die RV jetzt eine weitere unnötige Reha bei ihnen ansetzen ?? Das passiert nie und nimmer... Die RV schmeisst nun kein Geld zum Fenster raus. Statt zur Reha schickt man Sie darum jetzt eben zu einer Begutachtung. Gehen Sie dort hin und warten dann den darauf folgenden Bescheid in ihrem Widerspruchsverfahren ab. Gerade im Widerspruchsverfahren werden noch sehr viele Renten genehmigt. Alles wird letztlich gut - ganz sicher. Also immer schön ruhig bleiben und sich nicht schon im Vorfeld völlig unnötig verrückt machen ... Ob ihre Frau bei der eigentlichen Begutachtung im Raume anwesend sein darf oder nicht , entscheidet alleine der Gitachter. Fragen Sie ihn höflich und Sie werden sehen wie er darauf reagiert. Einen Anspruch darauf , das ihre Frau oder jemand anders anwesend sein muss haben Sie nicht. Gerade bei psychischen Problemem KÖNNTE die Erkrankung ja in ursächlichem Zusammenhang mit dem Partner/Ehemann/frau stehen. Da der Gutachter dies ja nun nicht sicher vorher wissen kann ob dem so ist, wird eben oft gerade der Partner nicht bei der Begutachtung zugelassen um eine möglichst neutrale Untersuchungssituation und keine " Einmischung " von dritter Seite zu haben. Aber vielleicht haben Sie ja Glück... Alles Gute.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026