Hallo EU-Rentner,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können unter bestimmten Voraussetzungen auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bewilligt werden. Auch der Rentenversicherungsträger hat ein Interesse daran, teilweise erwerbsgeminderte Personen wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die persönlichen Voraussetzungen sind im § 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Danach muss unter anderem die Aussicht bestehen, dass durch eine solche Leistung die geminderte Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann und damit ein mindestens sechsstündiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht oder eine wesentliche Verschlechterung auf unter drei Stunden täglich abgewendet wird.
Aus welchen Gründen in Ihrem konkreten Fall die Notwendigkeit einer Begutachtung gesehen wurde, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Wenn vom Gutachter ein mindestens sechsstündiges Leistungsvermögen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt hat, kann der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit der Rentenentziehung prüfen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich gebessert hat.