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Experten-Antwort

EU-Rentner beantragt Umschulung - Einladung vom Gutachter erhalten

von EU-Rentner17.11.2018 | 13:39
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Hallo, ich bin theoretisch bis Ende 2020 Arbeitsmarktrentner (EU-Rentner). Ich habe bei der DRV Bund eine Umschulung beantragt. Meine Ziel ist es binnen 24 Monaten einen körperlich leichteren Beruf zu erlernen. Nach erfolgreichem Abschluss möchte ich die EU-Rente beenden und je nach Gesundheitszustand, zw. vier bis acht Stunden täglich im neuen Beruf arbeiten. In 10 Tagen soll ich diesbezüglich von einem Arzt der Deutschen Rentenversicherung Bund begutachtet werden. Nach meiner letzten Reha 2017 wurde mir bescheinigt, dass ich zw. drei bis sechs Std. täglich arbeiten kann. Nun zu meinen Fragen und Bedenken. Muss ich für eine Umschulung gesundheitlich in der Lage sein, min. sechs Stunden täglich zu arbeiten bzw. eine Schule zu besuchen? Wenn der Gutachter feststellt, dass ich länger als sechs Std. täglich arbeiten kann, um z.B. an einer Umschulung teilzunehmen und die DRV den Umschulungsantrag abgelehnt, beendet dann die DRV automatisch den EU-Rentenbezug? Über Erfahrungen und Meinungen wäre ich sehr dankbar. VG EU-Rentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EU-Rentner,

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können unter bestimmten Voraussetzungen auch für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bewilligt werden. Auch der Rentenversicherungsträger hat ein Interesse daran, teilweise erwerbsgeminderte Personen wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Die persönlichen Voraussetzungen sind im § 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Danach muss unter anderem die Aussicht bestehen, dass durch eine solche Leistung die geminderte Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann und damit ein mindestens sechsstündiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht oder eine wesentliche Verschlechterung auf unter drei Stunden täglich abgewendet wird.

Aus welchen Gründen in Ihrem konkreten Fall die Notwendigkeit einer Begutachtung gesehen wurde, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Wenn vom Gutachter ein mindestens sechsstündiges Leistungsvermögen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt hat, kann der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit der Rentenentziehung prüfen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich gebessert hat.

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4 Antworten

Schorscham 17.11.2018 | 14:03
Dass die DRV auch Teilzeit-Umschulungen finanziert kann ich mir nicht vorstellen. Wer dazu in der Lage ist MINDESTENS 6 Stunden täglich unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, ist nicht rentenrelevant erwerbsgemindert. Dass in solchen Fällen vorher bewilligte EM-Renten entzogen werden, versteht sich eigentlich von selbst. MfG
EU-Rentneram 17.11.2018 | 15:59
@ Manfred Vielen Dank für Ihre Antwort und Meinung. Ich bin bereits seit 2017 in ambulanter Behandlung, treibe Reha-Sport, lebe gesund, habe ca. 30 kg abgenommen. Meine gesundheitlicher Zustand hat sich seit 2017 verbessert. Um bis zur Altersrente mit 67 arbeiten zu können, möchte ich umschulen. Ich habe bereits einen IHK-Betrieb gefunden, bei dem ich den praktischen Ausbildungsteil, Praktikum usw. absolvieren kann. Der Inhaber kennt mich und meine gesundheitliche Problematik. Er sucht ständig qualifizierte Mitarbeiter. Nach bestandener Abschlussprüfung würde er mich einstellen. VG EU-Rentner
Manfredam 17.11.2018 | 15:18
Bitte, gerne geschehen! Der Gutachter wird Ihnen bestimmt keine Steine in den Weg legen und ein möglichst positives Gutachten erstellen. Sollte trotzdem keine Umschulung bewilligt werden, bleibt alles beim Alten. Sollte jedoch aufgrund des Gutachtens eine Umschulung bewilligt werden weil Sie ja offenbar vollschichtig leistungsfähig sind, ist Ihre Rente futsch. Nach erfolgreich abgeschlossener Umschulung dürfen Sie sich dann in das Heer der Arbeitsuchenden einreihen, worunter sich unzählige jüngere und auch ältere aber dafür erfahrenere Leute befinden. Spätestens dann werden Sie sich darüber ärgern, dass Sie freiwillig auf Ihre Rente verzichtet haben, anstatt die Rente zu behalten und einen erlaubten Nebenjob auszuüben. Als EM-Rentner würde ich noch nicht einmal eine stationäre Reha-Maßnahme beantragen, weil ich dann womöglich gesünder entlassen werde als ich tatsächlich bin. Ambulante Physiotherapie erfüllt den selben Zweck, ohne dass man damit seine EM-Rente aufs Spiel setzt. Ich hoffe, dass Ihnen meine Meinungen dienlich sind.
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