Hallo Paul,
> Nach meinem Wissen gibt es für 6 KEZ ca. 150,-- Euro Rente.
Das ist so nur 'halbrichtig'. Richtig ist, dass für 1 Jahr KEZ 1 EP = zz. 26,56 EUR zugeordnet werden kann, wenn dafür Spielraum ist. Eine gut verdienende Mutter (oder Vater) in der GRV kann da genauso leer ausgehen, wenn Sie Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze ( rd. 2,1 EP / 63800 Brutto) erzielt. Da ist dann kein Platz mehr für eine 'Zusatzrente für KEZ', da nutzt die gesetzliche Anerkennung als solche gar nichts.
Bei den Beamten ist das so eine Sache. Auch hier ist die KEZ inzwischen Bestandteil der Versorgungsberechnung. Nur postiv auswirken ...das ist wieder eine Besonderheit der Berechnung der Versorgung. Die kann nämlich allein schon so hoch sein, das wiederum auch hier kein Platz für zusätzliche Versorgungswerte ist. Fakt ist nur, die Kinder hätten beim Versorgungsträger zur 'Berechnung' mit angegeben werden müssen. Aus der Ihnen danach vorliegenden Berechnung ist erkennbar, ob die Ex dadurch höhere Versorgungswerte erworben hat - der Versorgungsausgleich damit 'gerechter' wurde.
> Nach Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
Sie werden ja auch nach den für sie geltenden Gesetzen und Versorgungszusagen gleich behandelt. Das Beamtenversorgungsgesetz sieht die Berücksichtigung von Kindern genauso vor, wie die nach SGB VI Versicherten. Die Eigenheiten beider Versorgungen fallen nun mal nicht unter 3 GG.
> Außerdem verstehe ich nicht, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass wenn keine übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde, dass die KEZ grundsätzlich der Mutter zuzuordnen ist.
Natur der Sache eben - damit liegt Mann auch in der heutigen Zeit nun wirklich noch nicht verkehrt. Gegenteiliges lässt sich aus dem Lebenslauf beider ohne Probleme ableiten, dafür brauchts dann auch keiner gemeinsamen Erklärung. Der Schuss hätte genauso nach hinten losgehen können: gemeinsame Erklärung abgegeben, null oder minimale Auswirkung bei Ihnen, Frau als Beamten hätte höhere Versorgung dafür erhalten, Scheidung/Versorgungsausgleich kommt - und Ihr Abzug ist höher, als ohne diese gemeinsame Erklärung. Bravo, dann geht das Gezeter wieder los ;-))
> Ich finde es traurig, dass in unserem Staat nur derjenige Vorteile erfährt, der umfassend informiert ist.
Tja, das Recht sich zu informieren ist ja nicht eingeschränkt.
Gruß
w.