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EU-Verlängerung

von maikel04.07.2008 | 12:55
1122 Ansichten
2 Antworten

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Liebes Forum Bin 57 1/2 Jahre alt und seit 3 Jahren berufsunfähig und erwerbsunfähig.Berufsunfähig bis Altersrente,erwerbsunfähigkeit steht Verlängerungsantrag bevor.Nimmt die LVA.da lange aus Beruf Rücksicht auf Alter und Arbeitslosigkeit,falls volle Erwerbsminderung nicht mehr durchgeht(was immer vom Gutachter abhängt)zumal ich ja eigentlich noch zur alten Garde gehöre,und fast 40 Jahre ohne Fehlzeiten in einem schweren Beruf (Metzger)gearbeitet habe,oder muß ich bis 63 noch mit Arbeitslosengeld und schweren Problemen mein Leben fristen,bis wieder regelmäßig Geld kommt.(Altersrente)Haben alle für Auskünfte meinen ganz herzlichen Dank!PS:Bin noch nicht gkündigt worden,obwohl ich berufsunfähig bin,und mein Chef(noch so lager Zeit)auch keinen anderen Arbeitsplatz hat.Traurig,traurig aber Wahr!!!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.07.2008 | 14:19

Vorab: Das Risiko "Alter und Arbeitslosigkeit" wird von der Rentenversicherung nicht getragen.

Wenn Sie, wie Sie sagen, seit 3 Jahren "berufs- und erwerbsunfähig" sind, dann können Sie eigentlich nur "teilweise und voll erwerbsgemindert" meinen. Denn die alten BU-/EU-Renten gibt es nun mal seit dem 01.01.2001 nicht mehr!

Sie beziehen dann wahrscheinlich eine teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer und eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, letztere vielleicht auch sogar wegen "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes"? Schauen Sie doch dazu einmal in Ihren Bescheid. Da müsste ein Abschnitt sein, der ungefähr wie folgt lautet: "Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.". Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten bzw. die Agentur für Arbeit kann Ihnen keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz vermitteln.

Trifft Vorgenanntes bei Ihnen zu, dann sollten Sie erst einmal abwarten, was die Überprüfung ergibt und sich nicht schon im Vorfeld "verrückt" machen. Es muss auch nicht heißen, dass Sie jetzt wieder zum Gutachter müssen.

Stellen Sie den Verlängerungsantrag und schauen Sie, was Ihr Rentenversicherungsträger dann veranlasst. Nutzen Sie auch die Suchfunktion dieses Forums, z. B. zu folgenden Stichworten: Überprüfung, Verlängerung etc. Die Überprüfung/Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente wurde bereits sehr häufig hier thematisiert.

Und noch einmal meine Bitte: Bitte nicht schon jetzt "verrückt" machen (lassen). Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand/Ihrer Arbeitsmarktsituation nichts geändert hat, dann brauchen Sie sich auch wegen der Weiterzahlung der vollen Erwerbsminderungsrente keine Sorgen zu machen.

1 Antworten

Guter Chef!am 04.07.2008 | 21:21
Ich finds toll, dass Dein CHef Dich nicht gekündigt hat - sowas gibt es selten! Wegen der Überprüfung: Mit hat man ein Sachbearbeiter der Rentenversicherung gesagt, dass über 95% der Überprüfungen nicht zu einer Veränderung des Status führen. Warum? Ganz einach: Seit einigen Jahren wird der hart geprüft, der Erwerbsminderungsrente erhalten soll. Der Gesundheitszustand müsste sich also heftigst gebessert haben, damit man Dir die Rente wieder wegnimmt. Ich drücke Dir die Daumen und lass das Grübeln sein!
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