Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenVorab: Das Risiko "Alter und Arbeitslosigkeit" wird von der Rentenversicherung nicht getragen.
Wenn Sie, wie Sie sagen, seit 3 Jahren "berufs- und erwerbsunfähig" sind, dann können Sie eigentlich nur "teilweise und voll erwerbsgemindert" meinen. Denn die alten BU-/EU-Renten gibt es nun mal seit dem 01.01.2001 nicht mehr!
Sie beziehen dann wahrscheinlich eine teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer und eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, letztere vielleicht auch sogar wegen "Verschlossenheit des Arbeitsmarktes"? Schauen Sie doch dazu einmal in Ihren Bescheid. Da müsste ein Abschnitt sein, der ungefähr wie folgt lautet: "Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht.". Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz anbieten bzw. die Agentur für Arbeit kann Ihnen keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz vermitteln.
Trifft Vorgenanntes bei Ihnen zu, dann sollten Sie erst einmal abwarten, was die Überprüfung ergibt und sich nicht schon im Vorfeld "verrückt" machen. Es muss auch nicht heißen, dass Sie jetzt wieder zum Gutachter müssen.
Stellen Sie den Verlängerungsantrag und schauen Sie, was Ihr Rentenversicherungsträger dann veranlasst. Nutzen Sie auch die Suchfunktion dieses Forums, z. B. zu folgenden Stichworten: Überprüfung, Verlängerung etc. Die Überprüfung/Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente wurde bereits sehr häufig hier thematisiert.
Und noch einmal meine Bitte: Bitte nicht schon jetzt "verrückt" machen (lassen). Wenn sich an Ihrem Gesundheitszustand/Ihrer Arbeitsmarktsituation nichts geändert hat, dann brauchen Sie sich auch wegen der Weiterzahlung der vollen Erwerbsminderungsrente keine Sorgen zu machen.
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