Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSie haben recht, wenn ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden vorliegt und keine Teilzeitarbeit wegen Verschlossen heit des Teilzeitarb eitsmarktes möglich ist, kann Anspruch auf eine volle EM-Rente bestehen. Lesen Sie nach bei:
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Wie "egal" und "Antonius" richtig schreiben, ist Berufsunfähigkeit nicht gleichzusetzen mit teilweise erwerbsgemindert. Das heißt, es ist vom Einzelfall (Ihrem Fall) abhängig, ob Sie bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Bleiben wir bei dem beliebten Beispiel des gelernten Bäckers, der an einer Mehlstauballergie leidet. Er kann zwar nicht mehr als Bäcker arbeiten, aber jeden anderen "Beruf" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 40 Stunden oder sogar noch länger in der Woche ausüben (also 6 Stunden oder mehr pro Tag).
Ich rate Ihnen auf jeden Fall sich persönlich in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung zu informieren.
Hallo Heinrich,
wie schon gesagt, kann ich Ihnen nur eine persönliche Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen empfehlen.
Eine Beratung hier im Forum hilft nicht weiter.
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