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Experten-Antwort

EU-Widerspruchsverfahren seit über 13 Monaten

von hdiedi15.12.2012 | 10:32
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine EU Rente wurde nur teilweise genehmigt. (Berufsunfähigkeit) und nur für 1 Jahr. Mein Widerspruchsverfahren läuft seit dem 13.11.2011. Mittlerweile wurde mir die weiterzahlung dieser Teilrente bis zum Eintritt in die offizielle Altersrente genehmigt. Der Wiederspruch läuft weiter und wurde von der Widerspruchsstelle der RV Bund an die zentrale Widerspruchsstelle in Berlin gesandt. Ist das üblich?? Kann die Widerspruchstelle nicht alleine entscheiden? Ist die Entscheidung schwierig, oder was ist der Grund? Vor ca. 2 Wochen habe ich telephonisch bei der RV nachgefragt. Antwort: Die Unterlagen sind in Berlin und werden von einer zentralen Verschickungsabteilung versandt. Das ginge nicht anders. Gestern rief nochmals an und sprach mit dem Sachbearbeiter. Er sagte mir das die Unterlagen bei der zentralen Widerspruchsstelle liegen würden. Die weitere Bearbeitungszeit wären nochmals 3 Monate und ich müsse mich in Geduld fassen. Leider habe ich keine Geduld mehr. Ich finde das mittlerweile schon unzumutbar. In den letzten Monaten habe ich ständig sich widersprechende Informationen erhalten. Wie ist das möglich. Einmal wurde mir am Telephon von einer Mitarbeiterin gleich mitgeteilt, daß meine Unterlagen bearbeitet seien, die Ergebnisse wären auf dem Weg zu mir , obwohl sie gar nicht wußte wie heiße, wann ich geboren wurde und erst recht nicht meine Rentewnversicherungsnummer nachgefragt hatte!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich fühle mich bis zum letzten verarscht. Gibt es eine Beschwerdestelle, oder gibt es eine Instanz wohin man sich wenden kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie von Klaus-Peter dargestellt, können die in einem Widerspruchsverfahren über eine Rente wegen Erwerbsminderung anzustellenden medizinischen Ermittlungen durchaus zeitaufwändig sein. Bis der Widerspruchsausschuss über den einzelnen Fall entscheidet, vergeht ebenfalls Zeit.

Wenn nun aber, wie von Ihnen geschildert, gar 13 Monate verstrichen sind, ohne dass über Ihren Widerspruch entschieden worden ist, können Sie in der Tat den von stuosi empfohlenen Weg beschreiten und mit einer Untätigkeitsklage drohen und diese ggf. bei dem zuständigen Sozialgericht erheben.

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6 Antworten

Klaus-Peteram 15.12.2012 | 11:13
So eine Zeitspanne ist gerade in einem Widerspruchsverfahren und vor allem bei schwierigen Fällen so ganz ungewöhnlich nun nicht. Das liegt u.a. dann an einer sehr langwierigen Ermittlung/Klärung des medizinischen Sachverhaltes und auch vor allem daran, das dieser Widerspruchsauschuss nur in ganz unregelmäßigen Abständen tagt. Da kann es dann u.U. schon mal einige Monate dauern bis IHR Fall dann dem Auschuss überhaupt mal vorgelegt wird und dann dort behandelt wird/werden kann. Darum auch die aktuelle Aussage der Sachbearbeitung das es jetzt noch 3 Monate dauern kann. Das deutet darauf hin, das ihr Fall erst jetzt bei der zentralen Widerspruichstelle überhaupt eingegangen ist. Hier wurde dies Thema übrigens schon mal behandelt : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… " Für ein Widerspruchsverfahren müssen Sie sich keinen Anwalt nehmen. Auch sind keine Gebühren oder ähnliches zu zahlen. Haben Sie mit Ihrer Kritik Recht, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Dieser so genannte "Abhilfebescheid" berücksichtigt das, was Sie bemängelt haben. Die notwendigen Aufwendungen für das Widerspruchsverfahren können unter Umständen erstattet werden. Ist der Bescheid aus Sicht des Rentenversicherungsträgers nicht zu beanstanden, wird Ihr Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle abgegeben. Hier entscheidet ein Widerspruchsausschuss darüber, ob Ihr Widerspruch tatsächlich zurückzuweisen ist. Jeder Widerspruchsausschuss ist neben einem Vertreter der Geschäftsführung mit je einem gleichberechtigten Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber gehören der Selbstverwaltung an." http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Das Sie so verschiedene und falsche Auskünfte erhalten sollte so natürlich nicht sein. Das liegt aber zumindest teilweise in der Sache selbst begründet weil zuviele Personen seitens der RV in so eine Sache involviert sind und dann der eine nicht weiss ( wissen kann ! , was der andere gerade macht... Wenn Sie eine Rechtsvertretung haben ( Anwalt / Sozialverband ) - was ich in ihrer Angelegenheit für unerlässlich halte - sollte diese bei der RV mal " Druck " machen und auf konkrete Auskünfte bezüglich des weiteren - auch zeitlichen - Ablaufs bis zu Entscheidung des Widerspruchsverfahren drängen. Natürlich können Sie sich auch selbst schriftlich bei der DRV Bund beschweren. Das nützt aber meistens nichts, da der DRV sicher kein schuldhaftes " verzögern " etc. vorzuwerfen sein wird . Gewisse Dinge dauern eben seine Zeit und letztlich kommt es ja aufs Endergebnis dann an. Gut Ding will Weile haben wie es so schön heißt.
stuosiam 15.12.2012 | 16:07
Hallo, niemals telefonisch nachfragen, Sie sehen ja wo dass hinführt. Eine schriftliche Sachstandanfrage zur Bearbeitungszeit stellen, und man muss Ihnen schriftlich antworten, so dass Sie dann fundierte Aussagen in den Händen halten. Nach geraumer Zeit dann wiederholt eine schriftliche Sachstandanfrage zu Ihrer Sache stellen. nach 13 Monaten Bearbeitungszeit mal mit §88 SGG drohen und notfalls bei SG Untätigkeitsklage einreichen, denn Widerspruch sollte nach 3 Monaten bearbeitet sein, wobei man natürlich darauf achten sollte wenn erneute Gutachten erstellt werden müssen dass es dann auch mal länger dauern kann. Aber wenn nun seit 13 Monaten ohne erneute Gutachten usw. nichts geschehen ist dann ruhig SG einschalten.
wernerj.am 17.12.2012 | 10:34
Nicht verzweifeln! Meine Frau hat 2,5 Jahre gebraucht,bis Sozialgericht, um ihre Ansprüche durch zusetzten.
=//=am 17.12.2012 | 17:59
Also sorry, mit Untätigkeitsklage zu drohen, halte ich wirklich für übertrieben und voreilig und der Schuss kann nach hinten losgehen. Es ist durchaus nicht unüblich, dass ein Widerspruchsverfahren so lange dauert. Was aber gar nicht zu akzeptieren ist, dass keine gescheite Auskunft über den Sachstand erteilt wird! DAS muss man nicht einfach so hinnehmen. Welche Aussage ich allerdings gar nicht verstehe: "Mittlerweile wurde mir die weiterzahlung dieser Teilrente bis zum Eintritt in die offizielle Altersrente genehmigt." Ja was denn nun? Wurde dies nur tel. mitgeteilt, gibt es einen Bescheid oder ein Schreiben? Eine "zentrale Verschickungsabteilung" gibt es übrigens beim besten Willen nicht! ;-) Fazit: Nur schriftliche Anfragen helfen. Und auf schriftlichen Antworten bestehen.
hdiediam 18.12.2012 | 08:13
während der Widerspruchsphase lief die, auf 1 Jahr befriestete Teilrente ab. So mußte ich paralell zum Widerspruchsverfahren eine Weiterzahlung der bisher bewilligten Teilrente beantragen. Diesem Antrag wurde stattgegeben mit einem Bewilligungsbescheid.
stuosiam 18.12.2012 | 15:29
na dann, gleich Widerspruch einlegen zwecks voller Ewr.
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