So eine Zeitspanne ist gerade in einem Widerspruchsverfahren und vor allem bei schwierigen Fällen so ganz ungewöhnlich nun nicht. Das liegt u.a. dann an einer sehr langwierigen Ermittlung/Klärung des medizinischen Sachverhaltes und auch vor allem daran, das dieser Widerspruchsauschuss nur in ganz unregelmäßigen Abständen tagt. Da kann es dann u.U. schon mal einige Monate dauern bis IHR Fall dann dem Auschuss überhaupt mal vorgelegt wird und dann dort behandelt wird/werden kann. Darum auch die aktuelle Aussage der Sachbearbeitung das es jetzt noch 3 Monate dauern kann. Das deutet darauf hin, das ihr Fall erst jetzt bei der zentralen Widerspruichstelle überhaupt eingegangen ist.
Hier wurde dies Thema übrigens schon mal behandelt :
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
" Für ein Widerspruchsverfahren müssen Sie sich keinen Anwalt nehmen. Auch sind keine Gebühren oder ähnliches zu zahlen. Haben Sie mit Ihrer Kritik Recht, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Dieser so genannte "Abhilfebescheid" berücksichtigt das, was Sie bemängelt haben. Die notwendigen Aufwendungen für das Widerspruchsverfahren können unter Umständen erstattet werden.
Ist der Bescheid aus Sicht des Rentenversicherungsträgers nicht zu beanstanden, wird Ihr Widerspruch an die Zentrale Widerspruchsstelle abgegeben. Hier entscheidet ein Widerspruchsausschuss darüber, ob Ihr Widerspruch tatsächlich zurückzuweisen ist. Jeder Widerspruchsausschuss ist neben einem Vertreter der Geschäftsführung mit je einem gleichberechtigten Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Die Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber gehören der Selbstverwaltung an."
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Das Sie so verschiedene und falsche Auskünfte erhalten sollte so natürlich nicht sein. Das liegt aber zumindest teilweise in der Sache selbst begründet weil zuviele Personen seitens der RV in so eine Sache involviert sind und dann der eine nicht weiss ( wissen kann ! , was der andere gerade macht...
Wenn Sie eine Rechtsvertretung haben ( Anwalt / Sozialverband ) - was ich in ihrer Angelegenheit für unerlässlich halte - sollte diese bei der RV mal " Druck " machen und auf konkrete Auskünfte bezüglich des weiteren - auch zeitlichen - Ablaufs bis zu Entscheidung des Widerspruchsverfahren drängen. Natürlich können Sie sich auch selbst schriftlich bei der DRV Bund beschweren. Das nützt aber meistens nichts, da der DRV sicher kein schuldhaftes " verzögern " etc. vorzuwerfen sein wird . Gewisse Dinge dauern eben seine Zeit und letztlich kommt es ja aufs Endergebnis dann an. Gut Ding will Weile haben wie es so schön heißt.