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Experten-Antwort

eu/bu renten

von Manuela Mielke18.07.2011 | 08:00
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Logo: Ihre Vorsorge Expertenforum Aktuelle Themen 1. altersrente 2. Altersrente 3. Anrechnungszeit 4. beitragspflichtige Einnahmen 5. Betriebsrente 6. Erstattung 7. Erwerbsminderungsrente 8. Erziehungszeiten 9. EU-Bürger 10. Glaubhaftmachung 11. Gutachten 12. Pflege 13. Slowenien 14. Spanien 15. Sterbevierteljahr 16. Unfallrente 17. VAG 18. Versicherungspflicht 19. Vertrauensschutz 20. Witwerrente Hinweis: * Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen. * Bitte beachten Sie: Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedermann gelesen werde. Lesen Sie auch die Erläuterungen. zurück zum Forum Beitrag von Hypsi 13.07.2011 - 15:10 Beitrag mit Antwort eines Experten Aufrechnung EU /BU Rente Ich bekomme seit April 2008 eine volle EU Rente bis zur Altersrente. Jetzt hat die Berufsgenossenschaft mir auch eine BU Rente rückwirkend auf April 2008 datiert. Wie derden beide Renten gegengerechnet seitens der RV? Vielen Dank Zitieren 14.07.2011 - 14:48 von Experte/in Experten-Antwort RE: Aufrechnung EU /BU Vielen Dank für die kompetente und schnelle Antwort. Ich hatte 19185 Euro Jahresarbeitsverdienst brutto. Jetzt habe ich EU Rente 1137 brutto,und Anspruch auf eine BU Rente von 328 Euro. Ich war schon bei der RV und habe von zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen auch zwei verschiedene Summen genannt bekommen. Die Damen waren sich nur einig das ich leider Pech habe nach Tarif West berechnet zu werden. Der Bescheid der BG gibt mir 30% die monatl. Rente ist 322 Euro. Ich hatte keinen Unfall,sondern nach 34 Jahren als Krankenschwester ist der Rücken völlig hinüber. Auch habe ich Pflegestufe 2 . Vielleicht können Sie mir vorab weiterhelfen. Vielen Dank im voraus hypsi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuela Mielke,

für die Ruhensberechnung wird zunächst einmal von der Unfallrente die Grundrente nach dem BVG fiktiv in Abzug gebracht. Da Ihr Wohnsitz vermutlich in den alten Bundesländern liegt , ist der Betrag West in Höhe von mtl. 124,00 Euro in Abzug zu bringen. Bei 328,00 Euro Unfallrente verbleiben somit noch 204,00 Euro, die für die Ruhensberechnung relevant sind.

Hierzu addiert werden 1.137,00 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ergibt als Summe der Rentenbeträge 1.341,00 Euro (204,00 Euro + 1.137,00 Euro).

Der Grenzbetrag wird aus einem Zwölftel von 70 % des Jahresarbeitsverdienstes der Unfallrente ermittelt : 19.185 Euro x 70 % = 13.429,50 Euro :12 = 1.119,13 Euro.

Die Summe der Rentenbeträge (1.341,00 Euro) ist höher als der errechnete Grenzbetrag (1.119,13 Euro).

Es ergibt sich daher ein Ruhensbetrag i.H.v. 221,87 Euro (1.341,00 Euro - 1.119,13 Euro), um den die gesetzliche Rente zu kürzen ist.

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