Hallo Manuela Mielke,
für die Ruhensberechnung wird zunächst einmal von der Unfallrente die Grundrente nach dem BVG fiktiv in Abzug gebracht. Da Ihr Wohnsitz vermutlich in den alten Bundesländern liegt , ist der Betrag West in Höhe von mtl. 124,00 Euro in Abzug zu bringen. Bei 328,00 Euro Unfallrente verbleiben somit noch 204,00 Euro, die für die Ruhensberechnung relevant sind.
Hierzu addiert werden 1.137,00 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ergibt als Summe der Rentenbeträge 1.341,00 Euro (204,00 Euro + 1.137,00 Euro).
Der Grenzbetrag wird aus einem Zwölftel von 70 % des Jahresarbeitsverdienstes der Unfallrente ermittelt : 19.185 Euro x 70 % = 13.429,50 Euro :12 = 1.119,13 Euro.
Die Summe der Rentenbeträge (1.341,00 Euro) ist höher als der errechnete Grenzbetrag (1.119,13 Euro).
Es ergibt sich daher ein Ruhensbetrag i.H.v. 221,87 Euro (1.341,00 Euro - 1.119,13 Euro), um den die gesetzliche Rente zu kürzen ist.