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EU/Rente und Altersrenten Antrag

von Kaputgearbeitet10.05.2010 | 16:00
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Bin 64 seit 3 Jahren 100% Erw.unfähig, 680€ Rente, 300€ Soz.Hilfe.Kann ich Antrag auf Altresrente Stellen und wann? Nach Neueste Diagnose habe auch nicht viel zeit,kann ich meine habseligheiten zb.Rente an meinen leibliche Sohn vererben und was mus ich tun. Danke im Voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

1. Ein Rentenanspruch kann nicht vererbt werden. Die Rentenzahlung endet mit dem Tod. Darüberhinaus besteht nur ein Anspruch auf eine abgeleitete Rente (z.B. Hinterbliebenenrente).

2. Beziehen Versicherte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird diese Rente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet. Anschließend wird diese Rente in eine Regelaltersrente umgewandelt. Sie werden rechtzeitig hierüber vom Rentenversicherungsträger informiert. Sie selber müssen hier nicht tätig werden, dieses Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet.

3. Sollten Sie jedoch bereits eine Altersrente wegen Schwerbehinderung beziehen (die Sachverhaltsschilderung ist nicht so deutlich) kann eine Umwandlung dieser Altersrente in eine andere Altersrente (z.B. Vollendung des 65. Lebensjahres) nicht erfolgen.

9 Antworten

Klasenam 10.05.2010 | 17:20
Renten kann man nicht vererben...
Betrachteram 10.05.2010 | 17:37
Also bei 680 EURO Rente kann man sich doch wohl nicht kaputt gearbeitet haben, oder war das andere Schwarz ?
Kaputgearbeitetam 10.05.2010 | 17:44
Verehrter Betrachter! Nicht einen "Schwarzen" Tag!! Mit Pflichtbeiträgen Anrechnung und sonstigen Rentenrechtlichen Zeiten sind 35 Jahre. Vielen Dank und Bleiben Sie Gesund
Kaputgearbeitetam 10.05.2010 | 17:25
Hallo Klasen, Habe von sehr langen zeit im Informationsreihe Heft ??? Nr. (weis ich nicht mehr) der Rentenversicherungs änliches gelesen? Trotztdem Danke
Realistam 10.05.2010 | 19:54
Da haben Sie sich aber derbe verlesen! Gesetzliche Rentenansprüche erlöschen immer mit dem Tod des Versicherten und konnten noch nie vererbt werden! MfG
-_-am 11.05.2010 | 02:49
Wenn Sie ohnehin ergänzende Sozialhilfe beziehen, können Sie die Regelaltersrente abwarten, die von Amts wegen gewährt wird. Es ist in den seltensten Fällen mit einer höheren Altersrente zu rechnen, wenn man vorher EM-Rente bezogen hat. Rente konnte noch nie vererbt werden. Jedenfalls in meinen 35 Jahren bei der DRV noch nicht. Vererbt können nur Leistungen werden, die zu Lebzeiten des Berechtigten an diesen nicht mehr zur Auszahlung gelangt sind. Da der Rentenanspruch mit dem Tode endet, ist dazu in den seltensten Fällen Gelegenheit. http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__56.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__58.html
Rentendocam 11.05.2010 | 10:52
Hallo Schwarzwälder, der User spricht davon das er 100 % erwerbsgemindert ist, und deswegen eine Rente bezieht. Sie sprechen nun einfach davon, das er er 100 % Schwerbehindert sei. Aus der Erfahrung kann man sagen, das besonders diese Begrifflichkeiten doch äfter verwechselt werden vom Versicherten. Da er jedoch von sich aus, die Wartezeit von 35 Jahren anspricht, kann man durchaus vermuten, das er damals einen Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung gestellt hat und diese deshalb noch im Hinderkopf hat. Dann wäre eine Umwandlung in eine Altersrente folglich ausgeschlossen. Ich denke, der schlichte Hinweis auf das Aufsuchen einer Beratungsstelle, oder ein Anruf bei der zuständigen Rentenversicherung wäre sich ergiebiger und sinnvoller als die tollsten Vermutungen anzustellen. So, wird man eher konfus als aufgeklärt.
Schwarzwälderam 11.05.2010 | 10:26
Also das würde ich so nicht stehen lassen. Da der Versicherte offensichtlich 35 Jahre voll hat und 100% schwerbehindert ist kann er bereits vor 65 in eine Altersrente "umwandeln" lassen. Da die Altersrente nicht schlechter (aber durchaus höher) als die EM Rente sein kann, sollte die Empfehlung vom Experten doch wohl eher zur frühestmöglichen "Umwandlung" lauten oder?
Schwarzwälderam 11.05.2010 | 15:46
Auch ohne Schwerbehinderung kann er die Altersrente mit 63 beantragen wenn 35 Jahre voll sind. Der Hinweis auf eine Beratungsstelle ist sicherlich trotzdem zu empfehlen.
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