Hallo Personaler,
zuständige Behörde für die Entscheidung der in Deutschland wohnenden Personen ist der GKV-Spitzenverband, DVKA. Für die Prüfung der anzuwendenden Rechtsvorschriften gibt es verschiedene Fragebögen, die Sie im Internet unter www.dvka.de in der Rubrik "Arbeiten im Ausland" abrufen können.
Für die Feststellung, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem Mitgliedstaat ausgeübt wird, sind grundsätzlich die Arbeitszeit und/oder das Arbeitsentgelt maßgebend. Die Entscheidung trifft die DVKA. Klären Sie diese Frage deshalb mit dieser zuständigen Stelle, die dann auch die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Vordruck A1) ausstellt.