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Experten-Antwort

evtl. Programmfehler im Rentenberechnungsprogramm?

von LS28.01.2015 | 16:53
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13 Antworten

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1990 sind in Anlage 2 Rentenbescheid als Verdienst im Beitrittsgebiet: 01.06. - 31.12.1990 5418-DM eingetragen. . In Anlage 3 wurde eine Aufteilung: 01.06. - 30.11. = 11380,78 DM, = 0,2713 EGPT, 01.12. - 31.12. = ..1896,86 DM, = 0,0452 EGPT. Eigene Nachberechnungen führen zu anderen Ergebnissen. - für Zeitraum bis November 0,2733 - für Zeitraum Dezember . . .0,0433 Mich interessiert, welche Ergebnisse zutreffend sind vorgenommen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LS,

es ist durchaus möglich, dass die in dem Bescheid aus 1990 herangezogen Werte mittels der vorläufigen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte berechnet wurden. Prüfen Sie daher bei Ihren Recherchen, welche Rechengrößen maßgebend waren. Dies könnte die Differenz zu den jetzt von Ihnen durchgeführten Berechnungen erklären.

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12 Antworten

2323am 28.01.2015 | 17:25
Musst du nicht zuerst einen Bruch zum 30.06./01.07.90 machen, auf Grund von Anlage 2a + 10 ?
Jonnyam 28.01.2015 | 21:29
Wie 2323 schon zu Recht geschrieben hat, ist der Betrag von 5418 zunächst im Verhältnis 30/210 aufzuteilen. Bis Ende Juni 1990 gab es im Osten noch gar keine DM. Danach ergeben sich für JUN 1990 774,00 * 3,0707 = 2376,72 DM und 0,0567 EP Ost. Für JUL - DEZ ergeben sich 4644,00 * 2,3473 = 10900,86 DM und 0,2599 EP OST Insgesamt ergibt das dann 0,3166 EP OST. Warum keine Aufteilung zum 30.06./01.07.1990 wohl aber zum 30.11./01.12.1990 vorgenommen wurde, bleibt das Geheimnis der DRV-Bund meint jedenfalls Jonny
W*lfgangam 28.01.2015 | 22:34
Sehe ich das richtig, dass es im Ergebnis um ein Mehr-EP von 0,0001 geht, also um einen satten Betrag von aufgerundet 0,3 Cent? Ich habe schon Versicherte bei hundertfachem Mehrbetrag überzeugen können, dass der 'Arbeitsaufwand' in keiner Relation zum Ergebnis steht. Natürlich liegt hier wohl ein 'Rechen-/Programmfehler' vor - der Programmierer verliert seine LOB und gut ists ;-) Gruß w.
LSam 28.01.2015 | 23:54
Anmerkung zum Beitrag User Jonny und W*lfgang . Juser Jonny, alle im Beitrittsgebiet hochgerechneten Verdienste in Rentenbe- scheiden werden als ‚DM‘ dargestellt. . Die von Ihnen praktizierte Berechnung habe auch ich vorgenommen, habe lediglich noch den Monat Dezember separat gerechnet, weil es die BfA auch so aufgeteilt hat. Die Addition Ihrer Ergebnisse ‚EGPT‘ ist mit denen von mir identisch: - 0,0567 (1Mon.)+ 0,2599 (6 Mon.) = 0,3166 (Summe Ihrer Berechnung) - 0,2733 (6 Mon.+ 0,0433 (1 Mon.) = 0,3166 (Summe meine Berechnung), wobei der Wert 0,2733 sich zusammensetzt aus getrennter Berechnung für den Juni . . . . . . .= 0,0567 und Juli bis Nov. = 0,2166, gesamt. . . . = 0,2733. Die BfA für den gleichen Zeitraum 0,2713 ermittelt. . Die Frage steht weiter im Raum, wie kommt das Programm der BfA auf die abwei- chenden Teilergebnisse? Ganz offensichtlich ist der Gesamtverdienst fehlerhaft aufgeteilt worden. User W*lfgang, zutreffend, insgesamt ist nur eine Differenz von 0,0001 EGPT vorhanden, im Anteilzeitraum Juni bis Nov. sind es aber 0,0020 EGPT . Hatte einen Fall, da bekam die Person 732 DM im Monat mehr Rente, weil man die Zurechnungszeit vergessen hatte.
Besserwisseram 29.01.2015 | 09:14
W*lfgang, was rechnen Sie denn da? 28,61 EUR (aktueller Rentenwert) x 0,0001 Entgeltpunkte = 0,002861 Euro Das entspricht aufgerundet nicht mal einem Cent. Die 0,0020 Entgeltpunkte entsprechen aber bereits 0,06 Cent. ;)
Besserwisseram 29.01.2015 | 09:32
Die DRV Bund hat jährliche Entgeltpunkte ermittelt: Einkommen 01.06. - 31.12.1990 = 13.277,64 DM Durchschnittsentgelt 1990 = 41.946 DM Entgeltpunkte: 13.277,64 : 41.946 = 0,31654 Das entspricht 0,3165 Entgeltpunkten. Dieser Entgeltpunktwert ist auf die einzelnen Monate aufgeteilt worden. Warum der Monat Dezember, und nicht Juni als einzelner Monat steht, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
2323am 29.01.2015 | 10:50
Der Weg ist bei mir der selbige, nur dass Für JUL - DEZ ergeben sich 4644,00 * 2,3473 = 10900,86 DM - geteilt durch 32.400 (anlage 2a, ab 01.07.1990 gültig im Beitrittsgebiet) = 0,3364 EP Ost Insgesamt habe ich dann 0,3931 EP Ost
2323am 29.01.2015 | 10:54
Wie 2323 schon zu Recht geschrieben hat, ist der Betrag von 5418 zunächst im Verhältnis 30/210 aufzuteilen. Bis Ende Juni 1990 gab es im Osten noch gar keine DM. Danach ergeben sich für JUN 1990 774,00 * 3,0707 = 2376,72 DM und 0,0567 EP Ost. Für JUL - DEZ ergeben sich 4644,00 * 2,3473 = 10900,86 DM und 0,2599 EP OST Insgesamt ergibt das dann 0,3166 EP OST. Warum keine Aufteilung zum 30.06./01.07.1990 wohl aber zum 30.11./01.12.1990 vorgenommen wurde, bleibt das Geheimnis der DRV-Bund meint jedenfalls Jonny
Der Weg ist bei mir der selbige, nur dass Für JUL - DEZ ergeben sich 4644,00 * 2,3473 = 10900,86 DM - geteilt durch 32.400 (anlage 2a, ab 01.07.1990 gültig im Beitrittsgebiet) = 0,3364 EP Ost Insgesamt habe ich dann 0,3931 EP Ost
so ein blödsinn - vergiss 2a - ich stimme dir zu jonny
W*lfgangam 29.01.2015 | 19:18
Aha... welche Währung haben Sie dabei zugrunde gelegt? Gruß w. ... Besserwissen =/= Besserrechnen ;-)
LSam 30.01.2015 | 10:12
abschließende Bemerkung . Bedanke mich bei allen Usern, die sich um Klärung des Sachverhaltes bemüht haben. 'Die Argumentation zeigt aber auch, dass nicht immer korrekte Angaben gemacht werden. Bsp.: User 2323 Verweist auf Anl. 2a, später verwirft er die Angabe. Ebenso die Feststellung, dass sich insgesamt 0,3931 EGPT ergeben, was auf keinen Fall stimmt. . Der Bezug zur Anlage 2a ist grundsätzlich richtig und bei jeder Berechnung zu beachten, aus dem Beispielfall ergeben sich aber daraus keine Auswirkungen. . Die Ermittlung jährlicher Entgeltpunkte ist nach meinem Erkenntnisstand richtig, wenn einem Berechnungszeitraum die gleichen Bedingungen zugrunde liegen. . Dieser Sachverhalt liegt aber für 1990 nicht vor, weil ab 01.07.1990 sich der Umrechnungsfaktor und die BBG für die Ermittlung von Entgeltpunkten im Beitrittsgebiet geändert haben. . Unterstellt, im Monat werden ca. 3500 Bescheide gerechnet, dann sind bis Jahresende 1990 mindestens 21.000 fehlerhafte Bescheide erstellt worden, unbeschadet ob mit 0,0020 oder 0,0001 EGPT Differenz. . User W*lfgang, gut gekontert. bei den 0,06 Cent könnte es sich um die Umrechnung der alten Währung Italiens handeln. . Da es sich um das Beitrittsgebiet handelt, ist der Rentenwert von 28,61 € nicht zutreffend.
LSam 30.01.2015 | 12:37
Antwort zum Beitrag ‚Experte/Expertin‘ . Im SGB-VI werden in Anlage 10 für das Jahr 1990 keine vorläufigen Werte für den Bundes- durchschnitt angegeben. . Im Bescheid steht unter der Überschrift: Zeiten im Beitrittsgebiet: Anlage 2 - 01.06. – 31.12.90 . . . . . . . . 13.277,58 DM . . . . .7 Mon. Pflichtbeitragszeit . Betrag aus . . . . . . . . . . . . . . . 5418 * 3,0707 . Im Normalfall muss das Produkt aus (Betrag aus * Umrechnungsfaktor) dem hochgerechneten Bruttoverdienst, hier dem Wert . . .„13.277,58 DM“ entsprechen. Im vorgegeben Fall müssten dann .“16.637,05 DM“ stehen. . Allein in dieser Darstellung liegt ein Programmfehler vor. . Die Addition der hochgerechneten Teilwerte in Anlage 3 - 01.06. – 30.11.90 . . 11380,78 DM und - 01.12. – 31.12.90 . . . 1896,80 DM ergibt den in Anlage 2 genannten Betrag = 13.277,58 DM, der aber auch fehlerhaft ermittelt wurde, weil die unterschiedlichen Umrechnungsfaktoren für den Zeitraum bis 30.06 und danach nicht korrekt beachtet wurden
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