Wenn die Nettorente die Freigrenze von 701,18 EUR nicht übersteigt, erhält Sie die Witwenrente ungekürzt. Bei jedem EUR über der Freigrenze wird die Witwenrente um 40% gekürzt. Z.B. (vereinfacht): Eigene Rente 800,- EUR D.h.: 100;- EUR über der Freigrenze, also wird die WW-RT um 40,- EUR (40% von 100) gekürzt.