eine Frage zum Verlauf der Bearbeitung nach Antragsstellung. Wenn das GA beim MD der DRV liegt, was passiert dann im Normalfall. Gehen wir davon aus, es müssen keine weiteren GA oder Unterlagen angefordert werden. Der MD teilt die Einschätzung des GA. Zu welchen Instanzen geht der Antrag dann noch, bis eine Bewilligung beim Atragsteller eingeht. ( durchschnittliche Dauer?) Sind die Bearbeitungszeiten zurzeit besonders lang wg. der Mütterrente?
Grüße von Doc
08.10.2014, 12:15
von
oder so
Die Einschätzung des DRV-Mediziners geht an die Sachbearbeitung, diese fertigt einen Bescheid-Entwurf, welcher dann vom Vorgesetzten freigegeben (Bescheid wird erteilt) oder verworfen (Sachbearbeitung muss nochmals ran) wird...!
Die Laufzeit bei den Trägern ist unterschiedlich; das aktuelle Arbeitsaufkommen durch 'Rente mit 63' bzw. 'Prüfung 45 Jahre' und 'Mütterrente' dürfte überall hoch sein.
08.10.2014, 16:55
Experten-Antwort
Wenn der „MD der DRV“ oder „DRV-Mediziner“ anhand der vorliegenden Unterlagen entscheiden kann, dann läuft es so, wie von „oder so“ beschrieben. Möglicherweise reichen die Unterlagen aber nicht aus oder es ergeben sich weitere Gesichtspunkte, die weiter Unterlagen oder Gutachten erforderlich machen, dann werden auch diese vom medizinischen Dienst erst noch angefordert, was natürlich erheblich die Bearbeitungszeit verlängern kann. Tatsächlich hat die Rechtsänderungen zum 01.07.02014 eine starke Zunahme des „Arbeitsaufkommens“ bewirkt. Die Rentenversicherungsträger sind zwar bemüht dieses durch entsprechende Maßnahmen aufzufangen. Im Einzelfall kann aber eine Verlängerung der Laufzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden.