Wenn der „MD der DRV“ oder „DRV-Mediziner“ anhand der vorliegenden Unterlagen entscheiden kann, dann läuft es so, wie von „oder so“ beschrieben. Möglicherweise reichen die Unterlagen aber nicht aus oder es ergeben sich weitere Gesichtspunkte, die weiter Unterlagen oder Gutachten erforderlich machen, dann werden auch diese vom medizinischen Dienst erst noch angefordert, was natürlich erheblich die Bearbeitungszeit verlängern kann.
Tatsächlich hat die Rechtsänderungen zum 01.07.02014 eine starke Zunahme des „Arbeitsaufkommens“ bewirkt. Die Rentenversicherungsträger sind zwar bemüht dieses durch entsprechende Maßnahmen aufzufangen. Im Einzelfall kann aber eine Verlängerung der Laufzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden.