Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSinn und Zweck der Untersuchung ist die Feststellung Ihres Leistungsvermögens i.S. des SGB VI. Ob tatsächlich „körperliche Eingriffe“ wie Blutentnahme o.Ä. notwendig sind, entscheidet der Arzt und nicht die Rentenversicherung. Wenn der Arzt ohne Ihre Mitwirkung keine Aussage zu Ihrem Leistungsvermögen treffen kann, kann auch die Rentenversicherung nicht über Ihren Rentenanspruch entscheiden. Ich würde Ihnen raten, den Untersuchungstermin erst einmal unvoreingenommen war zu nehmen.
Da es bei einer Untersuchung um die Feststellung von medizinischen Fakten geht, empfiehlt sich die Beiziehung eines Arztes zur Untersuchung, der auch feststellen kann, ob der DRV-Arzt lege artis handelt. Man frage also den Arzt, wie er die Untersuchung vorzunehmen gedenkt. Und dann sind die eigenen Ärzte und Juristen gefragt.Ein wunderbare Vorstellung: Der Patient geht zum Untersuchungstermin und lässt sich dort erst mal erklären und schriftlich geben, was der dortiger Arzt / Gutachter zu tun gedenkt. Dann bespricht er das daheim mit seinen Ärzten und seinem Rechtsanwalt und vereinbart nun einen weiteren Untersuchungstermin, zu dem er seinen Arzt / seine Ärzte und vielleicht noch den Anwalt mitnimmt. Ist der liebe Kunde dann auch bereit Arzt und Rechtsanwalt für deren aufgewandte Zeit zu bezahlen oder soll das selbstredend die Allgemeinheit bezahlen? Welcher Hausarzt würde sich die Zeit nehmen, seinen lieben Patienten einfach so zur Begutachtung zu begleiten, z.B. nach Düren? Selbst wenn das alles selbst finanziert werden würde, würde man damit jedes popelige Verfahren unendlich in die Länge ziehen, denn bis Anwalt und Arzt alles geprüft haben und dann einen gemeinsamen Termin gefunden haben....na klasse. Und die Krankenkasse würde dann das Krankengeld einstellen, aber auch dagegen kann man ja klagen, weil ja alle anderen grundsätzlich böse sind. Und alles nur weil ein Sozialrechtler theoretisiert, bzw. "einen an der Waffel hat".
Ein wunderbare Vorstellung: Der Patient geht zum Untersuchungstermin und lässt sich dort erst mal erklären und schriftlich geben, was der dortiger Arzt / Gutachter zu tun gedenkt. Dann bespricht er das daheim mit seinen Ärzten und seinem Rechtsanwalt und vereinbart nun einen weiteren Untersuchungstermin, zu dem er seinen Arzt / seine Ärzte und vielleicht noch den Anwalt mitnimmt. Ist der liebe Kunde dann auch bereit Arzt und Rechtsanwalt für deren aufgewandte Zeit zu bezahlen oder soll das selbstredend die Allgemeinheit bezahlen? Welcher Hausarzt würde sich die Zeit nehmen, seinen lieben Patienten einfach so zur Begutachtung zu begleiten, z.B. nach Düren? Selbst wenn das alles selbst finanziert werden würde, würde man damit jedes popelige Verfahren unendlich in die Länge ziehen, denn bis Anwalt und Arzt alles geprüft haben und dann einen gemeinsamen Termin gefunden haben....na klasse. Und die Krankenkasse würde dann das Krankengeld einstellen, aber auch dagegen kann man ja klagen, weil ja alle anderen grundsätzlich böse sind. Und alles nur weil ein Sozialrechtler theoretisiert, bzw. "einen an der Waffel hat".Rechte sind dazu da, um genutzt zu werden. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Und deshalb hat nun mal ein Arzt vorher aufzuklären, ggfs. schriftlich. Und selbstverständlich kann man einen Arzt zu einer Untersuchung hinzuziehen, wenn man befürchtet, dass der Gutachter inkompetent oder befangen ist. Wie anders kann man denn Fehler bei der Untersuchung bzw. Befunderhebung gerichtsfest nachweisen? Schon mal was von der FOCUS-Ärzteliste gehört? Warum gibt es die denn überhaupt? Weil es besonders fähige Ärzte gibt und weniger fähige. Und die soll man aus "Kostengründen" sich selbst betreffend nicht herausfiltern dürfen? Irgendwie sollten Sie mal die Tassen in Ihrem Küchenschrank zählen.
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