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Experten-Antwort

EWR - Aufforderung z. Arztbesuch

von Untersuchung17.09.2010 | 10:44
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17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Unters. Termin bei einem Internisten wegen Antrag auf EWR. Nach Antragstellung wurde ich aufgefordert, mich bei einem Internisten XY vorzustellen. Frage:. Die Spezifikationen der Untersuchungen bzw. welche Anamnese vorgesehen, wurden mir nicht mitgeteilt. Lediglich im Einladungsschreiben des Internisten – bitte nüchtern erscheinen. Heißt im Klartext – Blutentnahme etc. Jedoch körperliche Eingriffe möchte ich bei diesen Untersuchungen nicht zulassen. Bin ich nunmehr gezwungen sämtliche medizinisch machbaren Untersuchen über mich ergehen lassen zu müssen, oder hätte die DRV mir den Sinn und Zweck – dieser Untersuchung im Detail avisieren müssen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2010 | 10:59

Sinn und Zweck der Untersuchung ist die Feststellung Ihres Leistungsvermögens i.S. des SGB VI. Ob tatsächlich „körperliche Eingriffe“ wie Blutentnahme o.Ä. notwendig sind, entscheidet der Arzt und nicht die Rentenversicherung. Wenn der Arzt ohne Ihre Mitwirkung keine Aussage zu Ihrem Leistungsvermögen treffen kann, kann auch die Rentenversicherung nicht über Ihren Rentenanspruch entscheiden. Ich würde Ihnen raten, den Untersuchungstermin erst einmal unvoreingenommen war zu nehmen.

16 Antworten

N B G F U Nam 17.09.2010 | 10:57
Halo, im Rahmen der Antragstellung haben Sie grundsätzlich doch berteits dargelegt warum sie den Antrag stellen ( hier: Ihre Beschwerden ) . Der med. Beratungsdienst bei der DRV hat nun entschieden einen niedergelassenen Facharzt als Gutachter zu Rate zu ziehen. Den Umfang der Untersuchung entscheidet der Arzt. Hierbei werden sicherlich keine "Eingriffe" vorgenommen, denen Sie nicht zustimmen. Deshalb sollten Sie unvoreingenommen diesen Termin wahrnehmen. Sollten dennoch Untersuchungen angedacht sein denen Sie nicht zustimmen, haben sie grundsätzlich das Recht diese zu verwehren, wenn der Arzt seine Aufklärungsplfichten vernachlässigen sollte. Dieses sollten sie dann aber der DRV mitteilen, nicht das der Rentenantrag mangels Mitwirkung abgelehnt wird.
Verständnisloseram 17.09.2010 | 11:01
Sie müssen natürlich nichts über sich ergehen lassen. Aber Sie müssen damit rechnen, dass dann der Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wird. SIE wollen doch nachweisen, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung besteht! Dann sollten Sie diese Untersuchung auch wahrnehmen.
Anitaam 17.09.2010 | 12:14
Nein, Sinn und Zweck einzelner Untersuchungen muss Ihnen die DRV nicht vorab mitteilen, weil über die der Arzt je nach Ihren Angaben und vorliegenden Befunden entscheidet. Wirkliche Tipps, was auf Sie zukommt, wird Ihnen deshalb hier auch niemand geben können. Höchstens den: Kopien aller aktueller Befunde, die er aus dem Antrag vielleicht noch nicht kennt, mit hinnehmen, dann ist u.U. manche Wiederholungsuntersuchung unnötig!
Klemensam 17.09.2010 | 11:09
Grundsätzlich kann Sie niemand ( auch der Gutachter nicht ) zu etwas zwingen, was Sie nicht wollen. Aber die eventuellen negativen Konsequenzen aus diesem Handeln müssen Sie dann alleine tragen... Welche Untersuchungen notwendig sind um eine Einschätzung ihrer Erwerbsfähigkeit im Gutachten dann abgeben zu können entscheidet alleine der Gutachter währedn der Begutachtung. Natürlich können Sie gewisse Untersuchungen ablehnen - allerdings müssen Sie dann damit rechnen , das der Arzt dies dann (negativ) vermerken wird und zum anderen dann eben keine eindeutige oder gar keine Einschätzung zu ihrer EM abgeben kann und damit im Grunde die ganze Beguachtung ad absurdum geführt wird. Sie haben auch gewisse MItwirkungspflichten bei der Untersuchung bzw. im gesamten EM-Verfahren und können damit nicht nach eigenem Gutdünken einfach etwas verweigern und sich den zur Einschätzung ihrer EM notwendigen Untersuchungen einfach entziehen. Wenn Sie nicht untersucht werden können wie es notwendig ist, wie wird die die RV dann wohl entscheiden ? Dies könnte im schlimmsten Falle sogar alleine zur Ablehnung ihre EM-Antrages führen ! Ich weiß allerdings auch nicht was Sie mit " körperlichen Eingriffen " genau meinen ? Wenn Sie z.b. eine Darmerkrankung haben wird eine Darmspiegelung - also ein körperlicher Einrgiff wenn Sie so wollen - unabdingbar sein. Welche Untersuchungen im Einzelnen bei ihnen dann letztlich durchgeführt werden, kann doch im Vorfeld ihnen die RV gar nicht mitteilen, weil dies der gutachtende Arzt dann erst vor Ort ( z.b. anhand der vorgelegten ärztlichen Unterlagen und ihrer Angaben natürlich etc. ) entscheiden wird. Ich rate ihnen mit dem Gutachter zu kooperieren ( soweit dies möglich ist ) , wenn Sie nicht negative Auswirkungen auf ihr EM-Antragsverfahren hervorrufen wollen. Wenn Sie hier ihre Erkrankung posten würden, könnte man ihnen event. dann Tipps geben was da auf Sie bei der Begutachtung zukommen wird.
Inder nett und ohne Leineam 17.09.2010 | 21:57
Untersuchungen können abgelehnt werden, wenn im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Da es sich hierbei um eine medizinische Frage handelt, hat im Zweifelsfall der medizinische Berater zu überprüfen, ob nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der geforderten Behandlung und/oder Untersuchung ein Schaden einschließlich Folgeschäden für Leben oder Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Bei der geforderten Maßnahme muß es sich um eine duldungspflichtige Maßnahme handeln. Nicht duldungspflichtige Maßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Mehr hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
RFn am 20.09.2010 | 15:11
Das, was Sozialrechtler abwertend als DRV-Arzt betitelt, sind in der Regel niedergelassene Fachärzte, die sich bereit erklärt haben, u.a. für die Deutsche Rentenversicherung Rentenantragsteller (oder auch Reha-Antragsteller) zu untersuchen und ein Gutachten anzufertigen. Und die vom Sozialrechtler aufgeworfene Frage, was alles mit dem Blut angestellt wird, ist gelinde gesagt einfach absurd. Blutwurst oder Voodoo-Magie bestimmt nicht. Und wer aus religiösen Gründen keine körperlichen Eingriffe (Blutentnahme) zulassen will, muss eben in Kauf nehmen, dass ein EM-Rentenantrag (oder ein Reha-Antrag) wegen mangelnder Mitwirkung abgelehnt werden muss.
facharztam 22.09.2010 | 08:13
Die Aussage von Sozialrechtler: "Hochqualifizierte niedergelassene Fachärzte, die für das Minihonorar der DRV Gutachten erstellen, gibt es nicht." ist eindeutig und vorsätzlich eine Lüge! Die Aussage von Sozialrechtler: "Und jeder Arzt hat einen Eingriff zu begründen und zu sagen, was er mit den gewonnenen Proben anstellen will. Stellt er dann mehr an, macht er sich strafbar. " ist eine Binsenwahrheit. Jeder Arzt kann auch seine "Eingriffe" problemlos begründen. Inkompetente Juristen ignorieren dies aber einfach. Die Aussage des Sozialrechtler: "Was hat denn ein Arzt zu verbergen? Wer als Arzt mit der Keule der mangelnden Mitwirkung droht, nur weil der Proband genau wissen will, was warum geschieht, hat in der Tat was zu verbergen: nämlich seine Inkompetenz in fachlicher Hinscht, aber auch in sozialer Hinsicht." ist natürlich Quatsch. Auf die Idee er habe bei einer Untersuchung was zu verbergen ist noch kein Arzt gekommen und der reine Hinweis auf die fehlende Mitwirkung (was selten vorkommt) ist eher als guter und vernünftiger Ratschlag zu sehen. Aber ein unfähiger Jurist (und die Unfähigkeit ist bei Juristen leider weit mehr vorhanden als bei Medizinern)erkennt diews selbstverständlich nicht.
Einfach phänomenalam 24.09.2010 | 11:50
Es ist wirklich einfach grossartig, mit welchem "Schwachsinn" der liebe Herr Sozialrechtler hier um sich wirft. Ich glaube mittlerweile, das er weiss, das er nur Unsinn von sich gibt. So doof kann kein lebensdes Individuum sein, das es solches Mist Ernst meint. Man muss daher seine Beiträge einfach mit dem entsprechenden Humor lesen. Das ist wie beim Soap gucken. Man guckt es sich an, und denkt...ja, das könnte ja wirklich, ach neee. ist ja nur Fernsehen. Und hier denkt man auch, " meint der das jetzt..." ach nee, der will die User nur auf den Arm nehmen. Das zeigen seine Beiträge ja zuhauf. Mir gefällt am besten der, wo er dann vor der Untersuchung schriftlich über alles infromiert werden möchte, und dann am besten den Hausarzt mit zur Untersuchung nehmen möchte. Hammer!!! Ganz grosses Kino, wirklich!!!! Ich bedauere nur die Menschen, die direkt mit Ihm in Kontakt stehen. Man war ja selber sicher oft in der Situation, das man einen Menschen gesehen/getroffen hat, wo man nachher gedacht hatt : "BOah, was das ein A--loch, aber ein richtiges. Sowas selbstverliebtes und arrogantes gibt es doch nicht wirklich" Dann ärgert man sich noch kurz, aber hat das nach 20 min wieder vergessen. Nur die armen Menschen, die öfter mit einem wie "Sozialrechlter " zu tun haben, die tun mir leid. Da würd ich für eine Milliarde nicht mit tauschen. Den jeden Tag die Drang zum kotzen zu haben, ist sicher nicht angenehm. :-)))
Einfach phänomenalam 24.09.2010 | 11:50
Es ist wirklich einfach grossartig, mit welchem "Schwachsinn" der liebe Herr Sozialrechtler hier um sich wirft. Ich glaube mittlerweile, das er weiss, das er nur Unsinn von sich gibt. So doof kann kein lebensdes Individuum sein, das es solches Mist Ernst meint. Man muss daher seine Beiträge einfach mit dem entsprechenden Humor lesen. Das ist wie beim Soap gucken. Man guckt es sich an, und denkt...ja, das könnte ja wirklich, ach neee. ist ja nur Fernsehen. Und hier denkt man auch, " meint der das jetzt..." ach nee, der will die User nur auf den Arm nehmen. Das zeigen seine Beiträge ja zuhauf. Mir gefällt am besten der, wo er dann vor der Untersuchung schriftlich über alles infromiert werden möchte, und dann am besten den Hausarzt mit zur Untersuchung nehmen möchte. Hammer!!! Ganz grosses Kino, wirklich!!!! Ich bedauere nur die Menschen, die direkt mit Ihm in Kontakt stehen. Man war ja selber sicher oft in der Situation, das man einen Menschen gesehen/getroffen hat, wo man nachher gedacht hatt : "BOah, was das ein A--loch, aber ein richtiges. Sowas selbstverliebtes und arrogantes gibt es doch nicht wirklich" Dann ärgert man sich noch kurz, aber hat das nach 20 min wieder vergessen. Nur die armen Menschen, die öfter mit einem wie "Sozialrechlter " zu tun haben, die tun mir leid. Da würd ich für eine Milliarde nicht mit tauschen. Den jeden Tag die Drang zum kotzen zu haben, ist sicher nicht angenehm. :-)))
Sozialrechtleram 19.09.2010 | 23:25
Sie haben das Recht vom Arzt vor einer Untersuchung die beabsichtigten ärztlichen Tätigkeiten und Eingriffe benannt und deren Zweck nebst Notwendigkeit schriftlich vor einer Untersuchung erklärt zu bekommen. Der Arzt hat die Pflicht die Anwesenheit einer Person Ihres Vertrauens bei der Untersuchung und die Protokollierung seiner Tätigkeit und Ihrer Aussagen zu dulden. Da es bei einer Untersuchung um die Feststellung von medizinischen Fakten geht, empfiehlt sich die Beiziehung eines Arztes zur Untersuchung, der auch feststellen kann, ob der DRV-Arzt lege artis handelt. Welche Eingriffe zu dulden sind, z.B. eine Blutentnahme, hat die Rechtsprechung in gewissen Grenzen festgelegt. Ich würde die vom DRV-Arzt nicht dulden, denn woher weiß ich, was der sonst noch mit dem Blut anstellt? Im Übrigen sind Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Man frage also den Arzt, wie er die Untersuchung vorzunehmen gedenkt. Und ann sind die eigenen Ärzte und Juristen gefragt.
KSCam 20.09.2010 | 17:19
Zitat von Sozialrechtler anzeigen
Da es bei einer Untersuchung um die Feststellung von medizinischen Fakten geht, empfiehlt sich die Beiziehung eines Arztes zur Untersuchung, der auch feststellen kann, ob der DRV-Arzt lege artis handelt. Man frage also den Arzt, wie er die Untersuchung vorzunehmen gedenkt. Und dann sind die eigenen Ärzte und Juristen gefragt.
Ein wunderbare Vorstellung: Der Patient geht zum Untersuchungstermin und lässt sich dort erst mal erklären und schriftlich geben, was der dortiger Arzt / Gutachter zu tun gedenkt. Dann bespricht er das daheim mit seinen Ärzten und seinem Rechtsanwalt und vereinbart nun einen weiteren Untersuchungstermin, zu dem er seinen Arzt / seine Ärzte und vielleicht noch den Anwalt mitnimmt. Ist der liebe Kunde dann auch bereit Arzt und Rechtsanwalt für deren aufgewandte Zeit zu bezahlen oder soll das selbstredend die Allgemeinheit bezahlen? Welcher Hausarzt würde sich die Zeit nehmen, seinen lieben Patienten einfach so zur Begutachtung zu begleiten, z.B. nach Düren? Selbst wenn das alles selbst finanziert werden würde, würde man damit jedes popelige Verfahren unendlich in die Länge ziehen, denn bis Anwalt und Arzt alles geprüft haben und dann einen gemeinsamen Termin gefunden haben....na klasse. Und die Krankenkasse würde dann das Krankengeld einstellen, aber auch dagegen kann man ja klagen, weil ja alle anderen grundsätzlich böse sind. Und alles nur weil ein Sozialrechtler theoretisiert, bzw. "einen an der Waffel hat".
Sozialrechtleram 20.09.2010 | 20:37
Zitat von RFn anzeigen
Hochqualifizierte niedergelassene Fachärzte, die für das Minihonorar der DRV Gutachten erstellen, gibt es nicht. Und jeder Arzt hat einen Eingriff zu begründen und zu sagen, was er mit den gewonnenen Proben anstellen will. Stellt er dann mehr an, macht er sich strafbar. Was hat denn ein Arzt zu verbergen? Wer als Arzt mit der Keule der mangelnden Mitwirkung droht, nur weil der Proband genau wissen will, was warum geschieht, hat in der Tat was zu verbergen: nämlich seine Inkompetenz in fachlicher Hinscht, aber auch in sozialer Hinsicht. Die Zeiten des unmündigen Patienten und Renten- bzw. Reha-Antragstellers sind vorbei.
Sozialrechtleram 20.09.2010 | 20:52
Zitat von KSC anzeigen
Ein wunderbare Vorstellung: Der Patient geht zum Untersuchungstermin und lässt sich dort erst mal erklären und schriftlich geben, was der dortiger Arzt / Gutachter zu tun gedenkt. Dann bespricht er das daheim mit seinen Ärzten und seinem Rechtsanwalt und vereinbart nun einen weiteren Untersuchungstermin, zu dem er seinen Arzt / seine Ärzte und vielleicht noch den Anwalt mitnimmt. Ist der liebe Kunde dann auch bereit Arzt und Rechtsanwalt für deren aufgewandte Zeit zu bezahlen oder soll das selbstredend die Allgemeinheit bezahlen? Welcher Hausarzt würde sich die Zeit nehmen, seinen lieben Patienten einfach so zur Begutachtung zu begleiten, z.B. nach Düren? Selbst wenn das alles selbst finanziert werden würde, würde man damit jedes popelige Verfahren unendlich in die Länge ziehen, denn bis Anwalt und Arzt alles geprüft haben und dann einen gemeinsamen Termin gefunden haben....na klasse. Und die Krankenkasse würde dann das Krankengeld einstellen, aber auch dagegen kann man ja klagen, weil ja alle anderen grundsätzlich böse sind. Und alles nur weil ein Sozialrechtler theoretisiert, bzw. "einen an der Waffel hat".
Rechte sind dazu da, um genutzt zu werden. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Und deshalb hat nun mal ein Arzt vorher aufzuklären, ggfs. schriftlich. Und selbstverständlich kann man einen Arzt zu einer Untersuchung hinzuziehen, wenn man befürchtet, dass der Gutachter inkompetent oder befangen ist. Wie anders kann man denn Fehler bei der Untersuchung bzw. Befunderhebung gerichtsfest nachweisen? Schon mal was von der FOCUS-Ärzteliste gehört? Warum gibt es die denn überhaupt? Weil es besonders fähige Ärzte gibt und weniger fähige. Und die soll man aus "Kostengründen" sich selbst betreffend nicht herausfiltern dürfen? Irgendwie sollten Sie mal die Tassen in Ihrem Küchenschrank zählen.
Sozialrechtleram 20.09.2010 | 21:30
Ein nicht erforderliche Blutentnahme ist eine gefährliche Körperverletzung. Und: Die meisten Blutennehmer haben die dämliche und dem Standard lege artis nicht entsprechende Angewohnheit nach Desinfektion der Interpunktionsstelle noch einmal mit dem Finger die Vene abzutasten ... Machen ein Arzt oder seine Arzthelferin das, ist der Nachweis der Inkompetenz erbracht. Deshalb braucht man Zeugen.
Sozialrechtleram 22.09.2010 | 23:25
Zitat von facharzt anzeigen
"Jeder Arzt kann auch seine "Eingriffe" problemlos begründen." Dann begründen Sie mal ein CT bei Nasenpolypen und klären über die Risiken auf. Und warum klären die Ärzte der DRV ihre Propanden nicht schriftlich darüber auf, welche Untersuchungen beabsichtigt sind und welche Risiken die beinhalten?
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