Hallo Herr Hindriksen,
welche Verpflichtungen Sie gegenüber der Rentenversicherung in den Niederlanden haben, können wir Ihnen leider nicht sagen.
Wenn Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, reicht es in der Regel aus, nur in einem Mitgliedstaat einen Rentenantrag zu stellen. Der Rentenantrag gilt dann gleichzeitig als Antrag auf eine entsprechende Rente in einem anderen Mitgliedstaat. Das heißt, der Rentenversicherungsträger bei dem der Antrag gestellt wurde, informiert den anderen ausländischen Versicherungsträger und leitet das Rentenverfahren ein.