Hallo wir waren 2 Jahre geschieden, wie das leben so spielt können wir nicht ohne einander und haben 2009 wieder einander geheiratet.
Können die mir im Zuge des Versorgungsausgleich abgezogenen Rentenpunkte wieder gut geschrieben werden, oder müssen diese im Rentenkonto meiner Frau bleiben.
Eine Wiederheirat der Ex-Frau ändert nicht den VAG. Es verbleibt bei der bisherigen Entscheidung des Familiengerichts und damit bei der Übertragung der Entgeltpunkte..
Hallo Mike,
zunächst einmal ist dies ja erfreulich, wenn Sie und Ihre Frau wieder zueinander gefunden haben. Eine Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches ist nur in bestimmten Fällen möglich, in diesem Fall allerdings nicht. Die aus der Vergangenheit entstandenen ausgeglichenen Rentenansprüche bleiben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
War die Mühe wohl umsonst;)
Nein, allenfalss die Häfte!
Können die mir im Zuge des Versorgungsausgleich abgezogenen Rentenpunkte wieder gut geschrieben werden, oder müssen diese im Rentenkonto meiner Frau bleiben.
Hallo Mike,
Sie haben nur die Möglichkeit, die Ihnen abgezogen EP durch eine Nachzahlung zugunsten Ihres Rentenkontos wieder aufzufüllen. Eine entsprechende Information dazu haben Sie unmittelbar nach Rechtskraft der Scheidung von der DRV (Auswirkungen des Versorgungsausgleichs) erhalten/was kostet das.
EP weg ist weg, dieser Ehezeitraum ist 'abgerechnet'/bleibt so. Sie habe nur die theoretischen Chance Ihre verloren EP wieder zu bekommen, wenn die (vormals) Ex rechtzeitig in die Kiste springt = für max. 3 Jahre eine eigenen Rente erhalten halt. Nur dann bekommen Sie Ihre verloren EP wieder - und etwaige Beitragszahlungen zum Ausgleich der verloren EP erhalten Sie dann erstattet.
Gruß
w.
Nein, allenfalss die Häfte!
Hallo.
Wenn die Rentenpunkte bei Ihrer Frau sind bekommt und sie Eheleute bleiben profitieren sie davon doch auch. Gibt doch kein Verlust.