Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Mike,
zunächst einmal ist dies ja erfreulich, wenn Sie und Ihre Frau wieder zueinander gefunden haben. Eine Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches ist nur in bestimmten Fällen möglich, in diesem Fall allerdings nicht. Die aus der Vergangenheit entstandenen ausgeglichenen Rentenansprüche bleiben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein, allenfalss die Häfte!War die Mühe wohl umsonst;)Aufs falsche Pferd gesetzt... doch wieder Scheidung, die nächsten Rentenpunkte weg. Irgendwann hat die Mrs. alles :-)
... aber dafür mehrmals... viele Hälften sind einen Batzen Geld!Aufs falsche Pferd gesetzt... doch wieder Scheidung, die nächsten Rentenpunkte weg. Irgendwann hat die Mrs. alles :-)Nein, allenfalss die Häfte!
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