Auch als Selbständiger und Existenzgründer können Sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unterstützt werden. Wenn die selbständige Tätigkeit zum Krankheitsbild passt - das müsste der Fall sein und wenn Sie dadurch ins Erwerbsleben zurückfinden, anstelle arbeitslos zu sein,
können Sie für 9 Monate einen Gründungszuschuss erhalten. Dieser ist genauso hoch wie Ihre zuvor von der Agentur gezahlte Unterstützung und enthält zusätzlich einen Pauschalbetrag für Sozialversicherungsbeiträge .Ich empfehle Ihnen sich mit Ihrer Rentenversicherung in Verbindung zu setzen und einen Antrag zu stellen.