Hallo User Uli 2809,
wie Ihnen User Werner 67 bereits mitgeteilt hat, sollten Sie schnellstmöglich die Angaben über Ihren Verdienst für das Jahr 2019 Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen. Sie können im Vorfeld auch bereits das Einkommen für das 1. Halbjahr 2020 mitteilen.
Mit der Mitteilung über Ihr Einkommen für das Jahr 2019 können Sie auch die Befreiung von der Versicherungspflicht für 2019 beantragen.
Der Drei-Jahres-Zeitraum der Befreiung beginnt mit erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Daher ist das Ende der 31.12.2020, wenn Sie zum 01.01.2018 die selbständige Tätigkeit aufgenommen haben.