Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Existenz Gründung / Befreiung / best. Voraussetzungen / V 0050

von Uli 280905.08.2020 | 08:08
511 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, gibt es bestimmte Voraussetzungen die erfüllt werden müssen, um einen positiven Bescheid bei der Befreiung ( V0050 ) zu erhalten? Hintergrund: selbstständig im Kleingewerbe mit einem Auftraggeber seit 1 Januar 2018. Antrag V0050 Anfang 2018 gestellt, abgelehnt mit der Begründung, dass Einkommen liegt unter 5400 Euro. 2019 war das Einkommen höher ( Steuerbescheid von Juli 2020 ) und wird vermutlich auch eher steigen. Schreiben der Rentenversicherung von Ende Juli 2020 mit der Aufforderung zur Überprüfung ob das Einkommen weiterhin unter 5400 Euro liegt. Frage: welches Zeitfenster bleibt mir um den Antrag V0050 erneut zu stellen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, damit eine Befreiung für die nächsten 3 Jahre erfolgt? Kann man nach diesen 3 Jahren weiterhin befreit bleiben, wenn die Einkommensgrenze wieder unter 5400 Euro sinkt? DANKE :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Uli 2809,

wie Ihnen User Werner 67 bereits mitgeteilt hat, sollten Sie schnellstmöglich die Angaben über Ihren Verdienst für das Jahr 2019 Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen. Sie können im Vorfeld auch bereits das Einkommen für das 1. Halbjahr 2020 mitteilen.

Mit der Mitteilung über Ihr Einkommen für das Jahr 2019 können Sie auch die Befreiung von der Versicherungspflicht für 2019 beantragen.

Der Drei-Jahres-Zeitraum der Befreiung beginnt mit erstmaliger Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Daher ist das Ende der 31.12.2020, wenn Sie zum 01.01.2018 die selbständige Tätigkeit aufgenommen haben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Werner67am 05.08.2020 | 12:20
Sie sind verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, dass Sie jetzt mehr als geringfügig tätig sind und sollten dann auch gleich den Befreiungsantrag stellen. Versicherungspflicht tritt nämlich ab dem Zeitpunkt ein, zu dem Ihnen - objektiv gesehen - klar sein musste, dass Sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Die Befreiung ist - sofern Sie wie angegeben die Tätigkeit am 01.01.2018 aufgenommen haben - maximal bis zum 01.01.2021 möglich. Der Zeitraum, in dem Sie geringfügig tätig waren, zählt nämlich für die 3-Jahres-Frist mit. Wenn Sie später erneut die Geringfügigkeitsgrenze (nicht nur vorübergehend) unterschreiten, tritt auch erneut Versicherungsfreiheit ein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026