Ich bitte um eine Antwort von einer Expertin, oder einem Experten dieses Forums hier.
Die User @W°lfgang und @DRV behaupten in diesem Beitrag:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/emr-dann-altersrente.html
das der Ausdruck einer einfachen "Online-Terminvereinbarung" bei der DRV ggü. den Sozialleistungsträgern (z.B. Agentur für Arbeit, gesetzliche Krankenversicherung und natürlich auch DRV dann) als rechtssichere und rechtsgültige Antragstellung für z.B. einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gilt.
Insbesondere in Bezug auf §145 SGB III (AfA), §51 SGB V (GKV) wäre eine Antwort richtig gut.
Aber natürlich - und vor allem auch - für die Antragstellung - und somit rechtssicheres Antragsdatum - bei der DRV ist eine Expertenantwort mehr als interessant.
Ich stelle die Anfrage gezielt als eigenständige Frage), da das zumüllen eines anderen Threads nicht zielführend ist.
Ich denke das es unzählige Mitleser gibt, welche genau diese rechtssichere Aufklärung von einem Experten/Expertin der DRV interessiert.
Vielen Dank
H.