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EXPERTENFRAGE !!!Ablehnung Übergangsgeld während Reha

von Annette30.12.2009 | 12:46
1971 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, lieber Experte, ich habe 3 Jahre lang volle EU Rente erhalten, und im Verl.verfahren eine Ablehnung erhalten, habe Widerspruch eingelegt und einer Reha zugestimmt. Vor der EU Rente war ich voll erwerbstätig.Vom Ende der EU Rente im September bis zur Reha i November habe ich ALG 1 erhalten und mich ordnungsgemäß einen Tag vor der Reha bei der A.Agentur abgemeldet und ÜG beantragt, das ALG ist aufgehoben worden. Jetzt, 3 Wochen nach Ende der Reha, habe ich eine Ablehnung der DRV Berlin über das ÜG erhalten, weil meine RV Beiträge nicht aus tatsächlichem Einkommen bezahlt habe, sondern aus dem fiktiv nach § 132 SGB III berechnetem Arbeitsentgelt. Nach der Reha erhalte ich jetzt wieder ALG bis zur Entscheidung über meinen Widerspruch. Wer zahlt jetzt für die Zeit der Reha ? Und kann ich mit dem Abl.bescheid der DRV rückwirkend ALG 1 beantragen? Ich wußte ja nicht, daß ich kein ÜG erhalte. Ich erbitte HILFE!! Am Telefon bei der DRV hilft mir niemand weiter !!!!!

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Annette,

nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Voraussetzung für die Gewährung von Übergangsgeld, dass das Arbeitslosengeld aus einem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen berechnet worden sein muss. Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, kann nur aus dem Bewilligungsbescheid des Arbeitslosengeldes entnommen werden. Ich gehe davon aus, das die DRV Berlin das geprüft hat. Weitere Informationen zu dem Ablehnungsbescheid und dem anhängigen Widerspruchsverfahren kann Ihnen nur der zuständige Rentenversicherungsträger geben. Leider können wir in diesem Forum keine weitere Stellungnahme hierzu abgeben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Annette,

leider können wir im Forum der Rentenversicherung nur Anspruchsveraussetzungen nennen zur Gewährung von Leistungen, die auch durch den Rentenversicherungsträger bewilligt werden. Ob in Ihrem Fall ein Anpruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Soziallestung besteht, kann nur der Träger beantworten, der für diese Leistung zuständig ist. Für Arbeitslosengeldansprüche wäre dies die Bundesargentur für Arbeit.

3 Antworten

Annetteam 30.12.2009 | 15:38
Der Ablehunngsbescheid des ÜG ist rechtlich ok, mir geht es darum, ob ich rücwirkend ALG beantragen kann....
Annetteam 30.12.2009 | 15:52
die umgekehrte Frage lautet doch nur, wenn man vor und nach der Reha ALG 1 erhält, und während der Reha kein ÜG, ob dann statt dessen ALG gezahlt wird.
Lucasam 30.12.2009 | 16:41
Wenn Sie selbst den ablehnenden Bescheid der DRV als korrekt bezeichnen, sollten Sie sich gleich an die AfA wenden. Nur die AfA wird ihnen doch eine konkrete Antwort geben können. Persönlich glaube ich , das Sie keine grossen Chancen haben werden für die Zeit der Reha ALG I zu bekommen, da man ja nur ALG I bekommt wenn man dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung zur Verfügung steht. Beide Bedingungen konnten Sie ja während der Reha nicht erfüllen ... Entweder beantragen Sie jetzt einfach noch nachträglich für die Zeit der Reha ALG I ( Antrag kostet ja nichts .. ) oder Sie informieren sich bei einem Rechtsanwalt nach den Erfolgsaussichten. Andere Möglichkeiten werden Sie wohl kaum haben, da ihr Fall doch etwas speziell ist und in dieser Konstellation recht selten vorkommt.
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