Höchstmögliche Entgeltpunkte in West und Ost.
Für diese Höchstpunkte gilt im Westen die Bemessungsgrenze für 2009 mit 64.800 : 30879 und 2,0985 Entgeltpunkte.
Für die neuen Bundesländer sind es derzeit 54600 : 30879 und 1,7682 Ent-
geltpunkte, oder spielt auch hier die Hochwertung eine Rolle.
Stimmt dies so?
MfG.