haben Sie hierzu Erkenntnisse bzw. Ratschläge?
Gibt es hierzu Erkenntnisse der Experten?
Aus dem ADG-Forum (
http://www.pdfdownload.org/pdf2html/pdf2html.php?url=http%3A%2F%… :
"Bezüglich der Anerkennung längerer schulischer Ausbildungs-
zeiten (Schule, Fachschule, Hochschule) gibt es jetzt einen
Teilerfolg zu vermelden. Ein Urteil des Bundessozialgerichts
(BSG) vom 30.03.2004 (B 4 RA 36/02 R) besagt, dass die BfA
unter bestimmten Voraussetzungen eine längere schulische
Ausbildungszeit berücksichtigen muss.
In einer Entscheidung vom 10.08.2005 (L 13 R 4204/03) hat jetzt
das Landessozialgericht (LSG) München die BfA darauf hinge-
wiesen, dass sie das Urteil des BSG auch in anderen Fällen
anwenden muss. Außerdem sind inzwischen zwei Fälle
bekannt, in denen die BfA auf eine Klage hin bzw. auf eine
entsprechende Aufforderung hin angeboten hat, früher einmal
bestätigte schulische Ausbildungszeiten in vollem Umfang
anzuerkennen. Auch wenn die Umsetzung dieser Angebote
noch aussteht, zeigen diese Fälle, dass sich die BfA hier auf
eine entsprechende Aufforderung hin bewegt.
Wer also vor 1992 einen Bescheid der BfA erhalten hat, dessen
anhängender Versicherungsverlauf Zeiten der schulischen
Ausbildung in größerem Umfang berücksichtigt als der spätere
Rentenbescheid, ohne dass diese zusätzlichen Zeiten in einem
späteren Rentenbescheid (nach 1996) ausdrücklich und mit
eindeutiger Bestimmtheit aufgehoben worden sind, sollte die
BfA mit Bezug auf das oben genannte BSG-Urteil auffordern,
unter Berücksichtigung dieses BSG-Urteils die Rente neu zu
berechnen."