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EXPERTIN DRINGEND GESUCHT!!!Rückerstattung der Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung Teil II

von Harold12.08.2008 | 14:16
1255 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag Zusammen, vor 6 Wochen hatte ich die nachfolgende Frage im Forum aufgeworfen und eine Antwort von einer Expertin erhalten: Fakten (zusammnengefasst): *deutscher Staatsangehöriger *10 Jahre in Rentenversicherung einbezahlt *seit 3 Jahren als Expat in Hong Kong *ebenso lange in D abgemeldet und auch nicht mehr versicherungspflichtig* Beiträge erfolgten daher auf freiwilliger Basis* übersiedele jetzt in die Schweiz zwecks Heirat* Frage war: Ich möchte gerne die Arbeitnehmerbeiträge zurückerstattet haben. Antwort der Expertin: Teilnehmer: Expertin Datum, Zeit: 24.06.2008, 9:21 Uhr Hallo Harold, eine Beitragserstattung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch von fünf Jahren nicht erfüllt ist. Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht auch bei einem Auslandsaufenthalt. In bestimmten Fällen kann allerdings auch eine Beitragserstattung trotz Erfüllung des Mindestversicherungszeit erfolgen. Wir empfehlen Ihnen einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Prüfung zu stellen. Frage: Grundsätzlich heisst nicht ausnahmslos und in welchen "bestimmten Fällen" ist eine Rückzahlung möglich? Gibt es irgendeine Möglichkeit, auch nach Inkrafttreten der Mindestversicherungszeit und ohne die Staatsangehörigkeit abzulegen, eine Rückzahlung zu erwirken? Vorab schon vielen Dank für Eure / Ihre Bemühungen. Grüsse aus HK Harold

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Harold,

die einzige Möglichkeit wäre in Ihrem Fall das Ablegen der deutschen Staatsbürgerschaft (unter den von Happy genannten Voraussetzungen). Aber ob sich das lohnt...?

Ansonsten ist eine Beitragserstattung bei Ihnen definitiv ausgeschlossen.

3 Antworten

Neinam 12.08.2008 | 14:46
Nein
Schadeam 12.08.2008 | 14:44
als Deutscher Staatsangehöriger, der 10 Jahre versichert war, haben Sie k e i n e n Anspruch auf Beitragserstattung, weil Sie später mal einen Altersrentenanspruch haben. Vergessen Sie die Erstattung!
Happyam 12.08.2008 | 15:00
nee, leider nicht! Auch wenn Sie die Deutsche Staatsangehörigkeit ablegen bekommen Sie (Ihre) Beiträge sowieso nur erstattet, wenn Sie eine Staatsangehörigkeit eines Landes ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland annehmen! Es ist also (fast) aussichtslos. Thailand wäre möglich ;-))) Lassen Sie es wie's ist und irgenwann bekommen Sie eben eine kleine Rente aus Deutschland! MfG Happy
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