Guten Tag,
ich bin zum 01.04.2019 rechtskräftig geschieden, wobei mir aus einer betrieblichen Alters-versorgung meines Mannes ( Bank ) im wege der externen Teilung ein Kapitalbettrag von 23.460,- überwiesen wurde. In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalte ich nach durchgeführtem Versorgungsusgleich ca 1150,- Euro Regelaltersrente ab dem 01.05.2019 ausbezahlt.
Da weder mein Anwalt noch ich damals wußten, dass man den Zielversorgungsträger selber auswählen kann, wurde als Zielversorgung die Versorgungsausgleichklase vom Gericht angegeben.
Ich bekomme daher nur ca 75,- Euro aus dem Betrag.
Ich hätte gern gewußt, wie hoch die Rente bei Einzahlung von 23.460,- Euro wäre, wenn die bei der Deutschen Rentenversicherung einbezahlt worden wären.
Ich brauche das für einen Schadensersatz- anspruch gegn meinen Anwalt, der den Fall auch schon seiner Versicherung gemeldet hat.
Es wäre nett, wenn ich hier erfahren könnte, wie hoch mein Schaden ist.
Herzlichen Dank im voraus
Schnupperboller
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