Hallo schnupper,
Sie benötigen eine exakte Auskunft für einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Anwalt. Daher sollten Sie sich eine entsprechende Auskunft schriftlich von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
Hierzu sollten Sie die Berechnungsunterlagen aus dem Scheidungsurteil bezüglich der Regelungen zum Versorgungsausgleich in Kopie beifügen.