Guten Tag,
meine Frage lautet wie folgt:
Befristete EM-Rente seit 01.12.2010
Jetzt am 30.03.2011 Urlaubsgeldauszahlung für die Zeit 01.01.2010-30.11.2010 wird das als Nebenverdienst berechnet? Muß ich mit einer Rentenkürzung rechnen?
Guten Tag,
meine Frage lautet wie folgt:
Befristete EM-Rente seit 01.12.2010
Jetzt am 30.03.2011 Urlaubsgeldauszahlung für die Zeit 01.01.2010-30.11.2010 wird das als Nebenverdienst berechnet? Muß ich mit einer Rentenkürzung rechnen?
:P
meine Frage lautet wie folgt:
Befristete EM-Rente seit 01.12.2010
Jetzt am 30.03.2011 Urlaubsgeldauszahlung für die Zeit 01.01.2010-30.11.2010 wird das als Nebenverdienst berechnet? Muß ich mit einer Rentenkürzung rechnen?
Du, nichts für ungut, aber deine Sorgen möcht ich haben!
Meine Sorgen möchte keiner und bei einer kleinen Rente ist jeder Euro zum Leben wichtig.
Hallo Judith11,
Urlaubsabgeltungen sind Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB I und sind als Hinzuverdienst nur dann zu berücksichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat. Außerdem ist es von Bedeutung, ob im Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgeldes weiteres Einkommen zu berücksichtigen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht für diesen Monat wegen der ausschließlich erbrachten Einmalzahlung ein sogenanntes " Überschreitensrecht " aus dem sich dann keine Konsequenzen auf die Rentenzahlung ergeben.
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