Hallo Noch-Nicht-Rentner,
möchten Sie eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen, geht das in der Regel mit Rentenabschlägen einher. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Rentenminderung durch Beitragszahlungen auszugleichen.
Die Höhe des Ausgleichsbetrages können Sie einer besonderen Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente entnehmen. Diese erstellen wir frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres. Zu diesem Zeitpunkt muss bereits feststehen, dass Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente tatsächlich erfüllen werden.
Die besondere Rentenauskunft zum Ausgleich der Rentenminderung enthält die voraussichtliche Rentenhöhe der Altersrente (abgestellt auf den beabsichtigten, vorzeitigen Rentenbeginn), die Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme und den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung freiwillig gezahlt werden könnte.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie überhaupt die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Rentenauskunft zu beantragen bzw. sich in einer Renten-Servicestelle beraten zu lassen.