Fachfremder Gutachter?

von
Klaus-Peter

Die Begutachtung selbst können Sie natürlich nicht ablehnen. Aber den Gutachter schon. Normalerweise wird diesem Wunsch auch entsprochen.

Es hiess hier sogar schon mehrmals, das die RV eigentlich 3 verschiedene Gutachter benennen muss, wo man sich dann einen aussuchen kann. In der Praxis wird dies aber wohl selten bis nie so gemacht. Ist ja auch ein höherer Verwaltungsaufwand und Zeitverlust. Ich bin mir auch nicht sicher ob man darauf einen " Rechtsanspruch " hat oder ob dies nur eine Kannbestimmung ist...Jeder Regionalträger der RV wird da wohl auch - wie bei so vielem - unterschiedlich verfahren.

Wie gesagt schwierig bis unmöglich da im Vorfeld in irhem Falle eine Beurteilung abzugeben. Wenn alles perfekt läuft werden Sie zufrieden sein. Im Hause der DRV sitzen ja nicht nur Leute die im Voraus eilendem Gehorsam handeln. So ist es ja nun nicht. Es kann aber eben auch einen negativen Verlauf nehmen. Rsisko bleibt, aber das haben Sie letztlich ja auch bei einem externen Gutachter. Bei einer Begutachtung und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das kann super laufen oder total besch...

von
Klaus-Peter

" In der Regel werden jedoch vom Rentenversicherungsträger Gutachten unabhängiger Fachgutachter angefordert. Es müssen drei Gutachter/-innen zur Auswahl gestellt werden, aus denen ausgewählt werden kann; wird eine bestimmte Gutachterin/ein bestimmter Gutachter ausgewählt, muss diesem Wunsch also Rechung getragen werden. "

http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente_node.html

von
Gast_10

Hallo Klaus-Peter,

vielen Dank. Ich warte jetzt mal die neue Einladung ab und dann Augen zu und durch.

Viele Grüße
Gast_10

von
Klaus-Peter

Wichtig ist eben dann bei der Begutachtung den Namen und die Fachrichtung des Gutachters zu erfahren. Sollte die Rente dann aufgrund des Gutachtens abgelehnt werden und der Gutachter z.b. nicht Facharzt auf dem geforderten med. Fachgebiet sein, haben Sie dann im Widerspruchsverafhren gute Arguemnte wenn wenn Sie das vorbringen. So kann dann auch aus negativem noch was positives abgewonnen und " verwertet " werden.

von
EM-Rentnerin

Hallo Gast_10,

machen Sie sich keine Gedanken,die Fachrichtung wird stimmen.

Ich beziehe seit 2007 eine EM-Rente auf Zeit.Jedes Jahr bekomme ich eine Einladung zur Begutachtung.Vor 2 Jahren mußte ich dann auch direkt zur DRV nach Celle.Die Begutachtungen die Jahre zuvor dauerten immer 2-2 1/2 Std.In Celle war ich nach einer 1/2 Std.fertig.Nach 2 Wochen bekam ich dann den Bescheid."Weitergewährung für ein weiteres Jahr".

Was mich wundert,dass in Ihrem Schreiben kein Arzt genannt wurde.In meinem Schreiben stand der Name und die Facharztbezeichnung.

Sie brauchen sich also keine Gedanken machen,warum Sie diesmal zur DRV zur Begutachtung müssen-mit Sicherheit wird Sie auch ein Facharzt begutachten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute

von
Rehaerfahrener

Also ich hatte in einer psycho-somatischen Reha der DRV damals einen HNO Arzt als für mich zuständigen Arzt/Gutachter. Soviel nur zum Thema Facharzt.

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