Die Begutachtung selbst können Sie natürlich nicht ablehnen. Aber den Gutachter schon. Normalerweise wird diesem Wunsch auch entsprochen.
Es hiess hier sogar schon mehrmals, das die RV eigentlich 3 verschiedene Gutachter benennen muss, wo man sich dann einen aussuchen kann. In der Praxis wird dies aber wohl selten bis nie so gemacht. Ist ja auch ein höherer Verwaltungsaufwand und Zeitverlust. Ich bin mir auch nicht sicher ob man darauf einen " Rechtsanspruch " hat oder ob dies nur eine Kannbestimmung ist...Jeder Regionalträger der RV wird da wohl auch - wie bei so vielem - unterschiedlich verfahren.
Wie gesagt schwierig bis unmöglich da im Vorfeld in irhem Falle eine Beurteilung abzugeben. Wenn alles perfekt läuft werden Sie zufrieden sein. Im Hause der DRV sitzen ja nicht nur Leute die im Voraus eilendem Gehorsam handeln. So ist es ja nun nicht. Es kann aber eben auch einen negativen Verlauf nehmen. Rsisko bleibt, aber das haben Sie letztlich ja auch bei einem externen Gutachter. Bei einer Begutachtung und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das kann super laufen oder total besch...